Ich habe mal eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten vom Jobcenter?
ich mach grad eine Maßnahme und das Jobcenter übernimmt die Betreuungskosten. das Jugendamt zahlt 6 std und das jobcenter zahlt den rest das wir auf 9std kommen.
Die Leistungen nach § 83 SGB III werden pauschal in Höhe von EUR 130 gezahlt, (vom Jobcenter)
In meinem Kurs wurde gesagt das wenn zb. der 6 std Vertrag 74,01 Euro kostet und der 9std Vertrag 111,01 Euro zahlt das Jobcenter 37,01 Euro. und das der Rest von den 130 Euro mir zu steht. das wurde ihr wohl so beim Jobcenter erzählt. Hat da jemand Erfahrungen und könnte mir vielleicht helfen?
1 Antwort
dir stehen die kosten zu, die du auch hast. in der regel zahlst du ja garkeine kosten für die kita, da die kosten vom staat getragen werden - auch die 6 stunden. selbiges gilt für die zeit der maßnahme - die kosten werden auf 10 stunden oder mehr erweitert und die kostenübernahme werden deinerseits halt wieder beantragt oder der träger errechnet, dass du aufgrund von vollbezug alg2 nichts tragen musst. die betreuungskosten müssten aber auch die kosten für die essensversorgung beinhalten. natürlich kannst du diese auch wieder über bildung und teilhabe abfedern.
die kosten solltest du aufgrund von zahlungsbelegen und rechnungen nachweisen können. ansonsten sprich noch einmal mit dem jobcenter. wenn du keine kosten hast, beantrage sie bitte auch nicht.