Ich habe mal eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten vom Jobcenter?

1 Antwort

dir stehen die kosten zu, die du auch hast. in der regel zahlst du ja garkeine kosten für die kita, da die kosten vom staat getragen werden - auch die 6 stunden. selbiges gilt für die zeit der maßnahme - die kosten werden auf 10 stunden oder mehr erweitert und die kostenübernahme werden deinerseits halt wieder beantragt oder der träger errechnet, dass du aufgrund von vollbezug alg2 nichts tragen musst. die betreuungskosten müssten aber auch die kosten für die essensversorgung beinhalten. natürlich kannst du diese auch wieder über bildung und teilhabe abfedern.

die kosten solltest du aufgrund von zahlungsbelegen und rechnungen nachweisen können. ansonsten sprich noch einmal mit dem jobcenter. wenn du keine kosten hast, beantrage sie bitte auch nicht.