Jugendamt und Rechte für Väter?
Ich habe mich nach 15 Jahren von meiner Ex getrennt und meine Tochte war zu diesem Zeitpunkt 13. Ich bin dann extra in eine größere Wohnung gezogen und habe ein kinderzimmer eingerichtet. Nach 1,5 Jahren Wechselmodel ( immer vom 15 bis Ende des Monats bei mir) hat meine Tochter keine Lust auf diesen Stress mehr und die ex rennt natürlich gleich wieder zum Jugendamt. Wird das Kinderzimmer trotzdem berücksichtigt ? Meine Tochter will ab und zu am We mal zu mir. Des Weiteren habe ich 1,5 Kahre kein Kindergeld bekommen. Rückwirkend geht dort nichts mehr denke ich. Jugendamt sagte zu der ex das ich 480 Euro zahlen muss ohne mal mit mir geredet zu haben und ich nehme meine Tochter jetzt noch 2 Wochen ab diesen Freitag mit in den Urlaub natürlich auf meine Kosten. Trotzdem soll ich schon ab nächste Woche zahlen. Was kann man als Vater da noch tun ?
Nicht falsch verstehen. Das wohl meiner Tochter ist mir wichtig.ich hab von Tag eins für das Kind bezahlt. Dann habe ich die große Wohnung bezogen und ein jugenrzimmer eingerichtet. Das ab jetzt als geisterzimmer betrieben wird. Da haben Väter jetzt einfach Pech? Sie hat das Kindergeld weiter einbezogen wovon ich nichts bekommen habe. Ich habe auch dien1,5 Jahre per Dauerauftrag 140 Euro an meine Tochter überwiesen für Kleidung etc. Sie hat auch so alles von mir bekommen. Nun kann ich mir warscheinlich die Wohnung nicht leisten. Und auch nicht die 140 an die Tochter. Für Väter bedeutet das wohl wieder umziehen in eine günstigere kleinere Wohnung. Super.
3 Antworten
Wenn das Wechselmodell nicht mehr praktiziert wird, dann steht der Kindsmutter nun der Kindesunterhalt zu. Weder Urlaub, noch das Kinderzimmer finden da Berücksichtigung.
Mit dem Kindergeld habe ich nicht verstanden?! Denn auch beim Wechselmodell bleibt der besser verdienende Unterhaltspart zu Unterhalt verpflichtet. Wurde da bei euch denn je richtig berechnet? Nun ist es zwar eh um die Ecke, aber beim Wechselmodell erfolgt ebenfalls eine Unterhaltsberechnung bei der auch das Kindergeld in die Berechnung einfließt.
Und was du nun an die Ex zahlen musst für die Tochter ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich ist hier das bereinigte Netto von dir.
Bei einem Zahlbetrag um die 480 Euro müsste dein bereinigtes Netto zwischen 2301 und 2700 Euro liegen. Der Zahlbetrag wäre dann 471,50 Euro.
Sie hat das Kindergeld weiter einbezogen wovon ich nichts bekommen habe. Ich habe auch dien1,5 Jahre per Dauerauftrag 140 Euro an meine Tochter überwiesen für Kleidung etc.
Tja... nett, naiv, unnötig... was soll man dazu sagen. Es war deine persönliche Entscheidung. Das Geld ist nun auch unwiderruflich weg. Bringt wenig sich da jetzt noch Gedanken drüber zu machen.
Wichtig wäre es jetzt einzig und alleine den Unterhalt korrekt berechnen zu lassen. Kann das Jugendamt kostenlos machen (aber auch nicht immer richtig) oder ein Anwalt deiner Wahl.
Nimm Dir einen Anwalt(-in) für Familienrecht. D. regelt das fü rdoch.
Die reinen Gerichtskosten für Umgangsregelung sind um die 50 EUR. Der Anwalt kostet so um die 400 EUR.
Wenn du Dir keinen Anwalt leisten kannst, so kannst Du bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Antragsformulare findets Du meistens auf den Homepages der Gerichte bzw. die Anwälte haben diese auch vorrätig.
Naja dann stürze ich mich in mich mehr Unkosten. Frage mich nur ob ein kinderzimmer das jetzt da ist, nicht berücksichtigt wird weil das Kind ja ab und zu kommt.
Den Urlaub stornieren und mit der Freundin fahren - das Leben ist hart, aber ungerecht. Das Wohl des Kindes geht über alles, da hast du keine besonderen Rechte.
Naja nun werden wir fahren. Ich finde es nur hart das die zwei Wochen auch nicht mal berücksichtigt werden die sie in meiner Obhut ist.