Kann das Jugendamt die Gesundheitsfürsorge beantragen oder muss die KM dies über den Anwalt laufen lassen?

4 Antworten

Pädiater = Kinderarzt.

Einen Kinderarzt solltest Du eigentlich auch ohne Zustimmung aufsuchen dürfen. Oder muss Du Dir für jede U-Untersuchung seine Zustimmung holen.

das jugendamt kann hier nichts machen. wenn du dein kind zum kinderarzt bringen möchtest, brauchst du dafür nicht die unterschrift des kv

was du meinst, wird ein psychiater ein, dafür benötigst du bei gsr die einwilligung des vaters. hier würde ich kurzen prozess machen: notwendigkeit an den vater schriftlich mitteilen, termin machen beim arzt und die einwilligungserklärung an kv raussenden mit frist von 7-14 tagen. für rückfragen stehst du im rahmen einer mediation zur verfügung.

wenn er sich nicht rührt, sache an den anwalt übergeben und unterschrift gerichtlich ersetzen lassen.

Das Jugendamt eher nicht sondern das Gericht im.Eilverfahren....

Der Antrag auf Gesundheitsfürsorge wird ans Gericht gestellt . Das Gericht selber nicht nein .

@diamond17662

Ja.. natürlich wird das ans Gericht gestellt und das gericht entscheidet.....

Das macht das Jugendamt über das Gericht. Es heißt übrigens Psychiater

das macht das jugendamt nicht übers gericht. das muss die km selber über das gericht machen. das jugendamt kann hier nicht weiterhelfen.