Steuerfrage zu Kinderbetreuungskosten und Elterngeld

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Die Kinderbetreuungskosten für ein Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Elternteil erwerbstätig ist sowie der andere nicht erwerbstätig, nicht in Ausbildung, behindert oder krank, können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. §9c (2) S.4 EstG

palladin  16.04.2012, 22:55

Kinderbetreuungskosten in der Kindergartenstätte angefallen.

Man könnte auch annehmen, dass das Kind schon über drei ist (ein anderes Kind, nicht das, für jenes gerade das Elterngeld bezogen wird), nur ein Elternteil berufstätig, also Sonderausgaben.

Sonnenblume104  17.04.2012, 09:37
@palladin

Das stimmt. Da habe ich mich sehr unglücklich ausgedrückt. Habe mich natürlich nicht nur auf ein Kind bezogen, da man bei dem 1.Kind leider nicht 100% schlussfolgern kann ob es bereits über 3 ist, oder nicht. Die Rede war ja von einer Kindertagesstätte (Kindergarten oder -grippe?).

Für beide Kinder wäre dann natürlich separat der §9c (2) S.4 Estg zu prüfen.

Bei Eurer Konstellation könnt ihr die Kinderbetreuungskosten nicht steuerlich geltend machen. Elterngeldbezug ist keine Krankheit ;-).

Wie alt ist das erste Kind? Falls Kind zwischen 3-6 Jahren

trifft § 9c (2) S.4 EStG zu, und es sind doch die Sonderausgaben

Ach so. Noch ein Hinweis. Ich lebe mit meiner Partnerin und den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. Bin berufsbedingt jedoch nur an Wochenenden daheim.