Zahlt das Arbeitsamt meine Miete (Als Auszubildender)?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein es wird nicht gezahlt aber bei BAB wenn du den beantragst wird nach Lohn und alles gefragt. Gibt sehr viel auszufüllen. Dann müssen deine Eltern was drauf packen an Geld. Ich wohne mit meinem Freund zusammen und wir sind beide in Ausbildung Vllt kannst du dir ja ein Mitbewohner suchen 

In deiner Erstausbildung sind vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig und du kannst deinen Unterhaltsbedarf nicht selber decken !

Wenn du wegen deiner Ausbildung ausziehen / umziehen müsstet oder deine Eltern möchten das du ausziehst,dann müssten sie dir bei Leistungsfähigkeit und Unterhaltsanspruch deinerseits Barunterhalt zahlen.

Würdest du nur von dir aus ausziehen wollen und deine Eltern wollen oder können dich nicht finanziell unterstützen,dann stünde dir spätestens nach dem Auszug / deiner Abmeldung bei deinen Eltern und einer eigenen Meldeadresse dein Kindergeld zu,wenn du nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes ( min. 190 € ) bekommen würdest.

Du kannst also mit deinen Eltern sprechen ob sie dir dein Kindergeld geben,dann hättest du ca. 550 € Netto + 190 € Kindergeld = 740 € pro Monat.

Dann könntest du ausziehen und z.B. ein Zimmer oder billige Wohnung anmieten,dann könntest du einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen,deine Eltern müssen dann Angaben / Nachweise über Einkommen / Vermögen erbringen,genauso wie du auch.

Es wird dann die Leistungsfähigkeit deiner Eltern geprüft,sollten sie nicht leistungsfähig sein und deine Netto Vergütung / Vermögen nicht zu hoch sein,dann könnte ggf. Anspruch auf etwas BAB - bestehen.

Dazu kannst du dir im Internet einen kostenlosen Rechner für das BAB - suchen,brauchst aber das Einkommen / Vermögen deiner Eltern,dein eigenes und gibst dann eine fiktive Miete an,dann wird der evtl.Anspruch berechnet.

Sollte gar kein Anspruch bestehen,dass aber nur wegen zu hohem Einkommen / Vermögen,du also dem Grunde nach Anspruch auf BAB - haben,aber keines bekommen weil du eben angenommen zu viel Vergütung hättest,dann kannst du beim Jobcenter einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach § 27 Abs. 3 SGB - ll stellen.

Deshalb solltest du dann gleich bei der Suche nach einer Unterkunft darauf achten das diese nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) für eine Person auch angemessen ist,denn das Jobcenter berücksichtigt nur bis zur angemessenen Höhe.

Dazu kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen oder du gibst ein ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt / Stadtteil.

Wohnst du als Azubi / Student nicht mehr bei einem Elternteil,dann stünden dir nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 735 € zu,davon könnte dann schon mal das Kindergeld von 190 € abgezogen werden,wenn dir das deine Eltern geben.

Dann blieben noch ca. 545 € an Anspruch übrig,von deinen ca. 550 € Netto Vergütung kannst du dann in der Regel noch mal 90 € für Aufwendungen wegen der Ausbildung abziehen,wenn diese dir laut OLG - zustehen würden.

Also würden hier evtl.ca. 460 € an anrechenbarer Netto Vergütung bleiben und eine Differenz von ca. 85 €,diese müssten dir deine Eltern bei Leistungsfähigkeit evtl.noch als Unterhaltszahlung leisten,wenn nicht würde es ggf.etwas BAB - geben und dann evtl. noch etwas Mietzuschuss vom Jobcenter.

Das Arbeitsamt/Jobcenter zahlt in der Regel nichts an Personen unter 25 Jahren; nur bei schwerwiegenden sozialen Gründen wäre das möglich.

Da Du aber 550 € netto verdienst und dann einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen kannst, würde das Jobcenter eh nicht nicht zahlen, weil Du über dem Hartz IV Satz liegst.

Allenfalls ein paar Euro Wohngeld wären vielleicht noch drin.

Auch Deine Eltern müssen bei dem Einkommen kein Unterhalt zahlen.

Nein tut es nicht es sei den du Müstest die ausbildung so weit entfernt amchen das du mehr als 2 stunde dahin fahren müstes aber auch da sind erst mal die eltern darn.Aber Du Kanst zb dein kindergeld + Ausbildungsvergütung und Unterhalt bekommen  Rede mal mit deinen eltern den wen du 750€ zurverfügung hästes wäre eine wohnung möglich aber  nur wen du eine für 300€ findest und genug geld für Arbeitskliedung,Schulbücher +Material + deine Maontsfahrtkarte Hättest da sind dan wieder 750€ zuwenieg zb wen dein ticken ca 100€ kostet.

Nein, Die Agentur für Arbeit zahlt dir keine Mietwohnung. Wenn überhaupt das Jobcenter.

Und wenn du in der Ausbildung bist, sind deine Eltern für deine  Unterhalt zuständig. Wenn sie es nicht können musst du halt daheim wohnen bleiben.

Mertens5 
Fragesteller
 09.06.2016, 09:58

Okay schade