wer zahlt die miete wenn man im gefängnis ist?

6 Antworten

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wer zahlt die miete weiter für die 3 monate bis zur wohnungskündigung

Die ARGE.

G imager761

Der Mieter, so wie es im Vertrag ja auch vereinbart wurde. Und wenn nicht, dann kündigt der Vermieter fristlos, verkauft den Hausrat und versucht den Rest dann später ggf. mittels Pfändung zu bekommen. Alles eigentlich ganz einfach.

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Zuständig für die Mietzahlungen ist das Jobcenter(Arge).


Auch Reinhard Luderer, Chef des Sozialamtes, kann zum Einzelfall nichts sagen. Aber, so betont er, grundsätzlich zahle das Sozialamt dann die Miete weiter, wenn eine Haftstrafe höchstens drei Monate beträgt. Danach sei man zunächst aus dem Spiel. Es sei denn, so Luderer, dem Inhaftierten drohe nach Entlassung aus der Haft Obdachlosigkeit. Dann komme die städtische Fachstelle für Wohnungsnotfälle ins Spiel. „Liegt eine fristlose Kündigung vor und steht die Entlassung aus der Haft bevor”, so der Amtsleiter, „dann prüft die Fachstelle, ob es nicht Sinn macht, durch Nachzahlung der Miete die Wohnung zu erhalten.” Denn die sonst nötige Hotelunterbringung des Mannes komme den Staat teurer. Ob sie den Mieter aber weiter haben möchte, muss die Verwalterin selbst entscheiden.

www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/Vermieter-im-Pech-Mieter-sitzt-im-Gefaengnis-id56740.html

Selber oder die Angehörigen oder evtl. Arge! Du oder der Strafgefangene wohnt ja schon für 3 Monate mietfrei! Eine zweite Miete wird nicht gezahlt!

Der Mieter! Der Häftling wohnt die Zeit doch mietfrei.