Zahlen Sozialämter Genossenschaftsbeiträge?

2 Antworten

Was passiert damit? Ziehen das die Ämter ein?

Nein, die Dividende wird dem bereits vorhandenen Genossenschaftsguthaben zugeschrieben. Wie bei einer normalen Kaution auch. Da werden die Zinsen ja auch nicht jährlich an die ARGE ausgezahlt, sondern bleiben auf dem Kautionskonto stehen.

Und ganz wichtig, zahlen Ämter überhaupt Genossenschaftsanteile?

Ja, machen sie.

Allerdings kann es hier eine Besonderheit geben. Bei den meisten Genossenschaften musst du erst Mitglied werden, bevor die überhaupt den Mietvertrag schreiben können. Das Amt will aber meistens erst einen Mietvertrag sehen, bevor die die "Kaution" überweisen. Insofern kann es passieren, dass du Amt ganz doll auf die Füße treten musst. Die wissen normalerweise, dass bei einer Genossenschaft erst zumindest ein Teil der Kaution fällig ist, bevor es einen Mietvertrag gibt, aber je nach Lage des Amtes und/oder Sachbearbeiter können die sich da etwas schwer tun.

Bekommt man die Anteile nach Auszug wie eine Kaution wieder zurück?

Die Anteile bekommst du ja als Darlehen, dass du die nächsten Monate/Jahre über zurückzahlst. Wenn du bei Auszug das Darlehen bereits vollständig ans Amt zurückgezahlt hast, dann bekommst du die Anteile ausgezahlt. Dafür musst du dir vom Amt aber ein Schreiben geben lassen, das genau das bestätigt.

Achtung! Bei Genossenschaften gelten nicht die gleichen Regeln wie bei einer Kaution. Die Anteile müssen 1. neben der Wohnung auch gekündigt werden (ansonsten läuft die Mitgliedschaft weiter) und haben 2. eine meist sehr lange Kündigungsfrist. Das Minimum liegt zwischen 12 bis 18 Monaten, kann sich -je nachdem wann du kündigst- aber auch auf über 24 Monate ausweiten

Hast du das Darlehen noch nicht zurückgezahlt, geht das Geld natürlich zurück ans Amt.

Ja.

http://openjur.de/u/449627.html

"Der Beigeladene wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, den Antragstellern für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der Gemeinnützigen Wohnungs-Genossenschaft X in Höhe von insgesamt 1.326,00 EUR, einschließlich Aufnahmegebühr, ein Darlehen in Höhe von 546,00 EUR, ..., zu gewähren."

Nach dem Auszug bekommt man die Anteile ausgezahlt - war bei meinem Kind so.

Das Andere kann ich leider nicht beantworten.