Genossenschaftsanteile bekommen wir sie zurück?

3 Antworten

Wenn ihr nicht auf dem Zahnfleisch kaut und die Knete braucht , lasst die Anteile stehen . Erstens ist der Dividendenfuß größer als übliche Zinsen , zweitens seid ihr bei einem Umzug in 10 Jahren Extra-Ordinäre Altmitglieder mit Anspuch auf passenden Wohnraum .Überlegung wert ???

EumelFelix 
Fragesteller
 10.08.2014, 20:10

Wenn ihr nicht auf dem Zahnfleisch kaut und die Knete braucht , lasst die Anteile stehen

Wir wollen mir den Verein nix mehr zu tun haben

Soweit mir bekannt, müssen Genossenschaftsanteile erst nach zwei Jahren ausgezahlt werden.

Das steht aber eindeutig in eurem Vertrag drin!

EumelFelix 
Fragesteller
 10.08.2014, 19:45

Wir haben noch einen alten Vertrag wo es nicht drin steht. Auf den Brief den wir haben steht ich zitiere: " Das Geschäftsguthaben wird gemäß § 12 abs. 3 der Satzung nach der danach folgenden Mitgliederversammlung ( etwa Jahresmitte 2014) fällig"

Geschäftsguthaben sind doch auch die Anteile oder ?

konzato1  10.08.2014, 19:57
@EumelFelix

Da bin ich jetzt überfragt. Ich kann dir nur sagen, wie es bei einem Kumpel gelaufen ist. Und das war (wenn ich mich noch richtig erinnere) nach ca. 2 Jahren.

Hi...ich war auch Mitglied in einer Baugenossenschaft und habe meine Mitgliedschaft gekündigt. Man erklärte mir, dass sie die großen Versammlungen jährlich im Juni/Juli hätten und ich erst ein Jahr später dann den Genossenschaftsanteil inkl. Dividende ausgezahlt bekommen würde. Das das so läuft, kann ich bestätigen und ich hab auch tatsächlich die volle Summe erstattet bekommen (ein Jahr nach meiner Kündigung). Was ich aber nicht verstehe, dass du trotzdem Kaution zahlen musstest.Das war bei mir nicht der Fall.Zwingend erforderlich für die damalige Anmietung war nur die Mitgliedschaft. So vom Gefühl her würde ich aber auch sagen, dass das, wenn, aber zwei Paar Schuhe sind...Genossenschaftsanteil und Kaution...

Ich wünsche dir viel Glück und ein gutes Ergebnis...

EumelFelix 
Fragesteller
 10.08.2014, 19:51

Kaution mussten wir damals zahlen, als wir die Wohnung angemietet haben. Diese Wohnung wurde später ( ca 3-4 Jahre) von einer Genossenschaft übernommen so das die Kaution in Anteile umgeschrieben wurden.