Kaution Sozialhilfe zurück zahlen verjährungsfrist?

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Bürger B beantragt beim Sozialamt S ein Darlehen für eine Kaution. Das Amt gewährt dem Bürger dieses Darlehen - und überweist das Geld aber direkt an den Vermieter V, und zwar im Namen von Bürger B.

Nun muss die Zwangsverwaltung den Kautions-Steller Bürger B informieren, was mit seiner Kaution geschehen ist. Das geht natürlich nur, wenn Vermieter V die Kaution nicht veruntreut hat. Sondern auf einem eigenen Konto liegen hat, wie das Gesetz es vorschreibt.

Nun fragt Sozialamt S bei Bürger B, wo die Kaution geblieben ist, und dass sie zurückzuzahlen ist nach Ende des Mietverhältnisses mit Vermieter V. Denn Bürger B ist der Schuldner des Kautions-Darlehens gegenüber dem Amt - und der Vermieter (bzw. die Zwangsverwaltung) ist der Schuldner gegenüber dem Bürger B.

Nun kann B beim S um eine Stundung nachsuchen, bis V (bzw. die Zwangsverwaltung) gefunden ist und um Zahlung gebeten werden kann.

Sodann kann S per Durchgriff-Regress das Geld direkt bei V (bzw. bei der Zwangsverwaltung) zu holen versuchen - aber Erst-Schuldner ist immer noch Bürger B!

Ob ein Darlehen verjährt? Hmm ..., wer würde dann noch ein Darlehen vergeben?

Gruß aus Berlin, Gerd

DasRentier  27.09.2013, 09:24

Es verjährt aber. Allerdings nur dann, wenn der Gläubiger sich innerhalb eines gewissen Zeitraums nicht meldet und die Zahlung einfordert.

GerdausBerlin  27.09.2013, 19:25
@DasRentier

Durch Nichtstun kann ein Anspruch schon verjähren. Fast jedes Tun des Gläubigers oder des Schuldners (Anschreiben, Antrag, Erinnerung, Mahnung, Forderung usw.) hemmt aber wiederum die Verjährung.

Und wenn wir davon ausgehen, dass ein Anspruch aus einem Darlehens-Vertrag (und der liegt ja vor, zumindest konkludent) frühestens nach 30 Jahren verjährt, können wir eine Einrede der Verjährung für die Zeit davor vergessen ;-).

Hier die Hamburger Hinweise zur Verjährung der Ansprüche der Ämter.

Gruß aus Berlin, Gerd

deburmi 
Fragesteller
 30.09.2013, 21:06
@GerdausBerlin

Hallo Gerd, bin heute beim Anwalt gewesen und habe mich jetzt denn mal beraten lassen. Und es sieht ganz nah so aus wie du es beschrieben hast. Sozialschulden haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren also müssen auch nach 16 Jahren gezahlt werden, fragwürdig ist nur dabei ob auch die Zinsen gezahlt werden müssen über diesen Zeitraum da vorher nie Post an uns von Amtswegen kam, dies liegt in der Hand von den Bearbeiter. Damals wurde ja das Geld direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt und wurde so nicht zurück überwiesen, sondern der Vermieter hat dies ohne unser wissen einbehalten, da hatten wir uns als wir noch zu jung waren nicht Kundig gemacht und dachten das geht schon seinen weg zurück. Und leider verjährt der Anspruch von uns gegen den Vermieten uns das Geld zurück zu zahlen nach 3 Jahren!!! So das wir jetzt die kosten haben werden, denn gehen nicht davon aus das wir das Geld jemals von ihn sehen werden da er rechtlich Recht bekommen wird. Gibt also nur 2 Möglichkeiten am Ende, entweder alles langsam zurück zahlen oder 14 Jahre warten bis verjährt ist da mein Einkommen nicht Pfändbar ist (KInder) aber wegen dem Gewissen werden wir wohl zahlen, wenn man sich einig wird und die Zinsen Weg lässt da sie uns jetzt erst benachrichtigt haben. Achso ein Darlehnsvertrag gibt es nicht, es soll aber eine Abtretungserklärung vorliegen, indem vorab schon geklärt ist das wir das Geld an den Vermieter abtreten und er direkt das Geld bekommen hat und da könnte man eventuell ansetzen aber dies kostet Zeit und Awaltskosten, wo man denn auch einfach den fälligen Betrag zahlen kann. Bleibt nur auf einen Vernünftigen Sachbearbeiter(in) bei der Stadtkasse zu hoffen. Danke für die guten Antworten.

Das verjährt. Berate dich da am Besten mal mit nem Anwalt oder gehe mal zur Verbraucherschutzzentrale. Die versuchens hin und wieder gern mal, bei mir wollten die damals nach 5 Jahren irgendwelche angeblich zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückfordern.

Ich habe mit entsprechender Begründung Widerspruch eingelegt (was du auch tun solltest) und die habens dann zwar trotzdem weiter probiert, auch mit Vollstreckugsankündigung - aber letztlich mussten die es dann einsehen. Deswegen haben dies dann auch eingestellt.

Denn die wollten ja was von mir, also sind die dann verpflichtet, mir nachzuweisen, dass ich denen Geld schulde. Und da das ja verfährt war...

Aber frag mich jetzt bitte nicht, ab wann es genau verjährt. Da solltest du vielleicht jemanden fragen, der sich auskennt. Oder aber du googlest es ...

DasRentier  27.09.2013, 09:26

ups, meine verjährt, statt verfährt xD

GerdausBerlin hat sich schon große Mühe gegeben Licht ins Dunkel zu bringen. Aber die Fragen, wann endete das Mietverhältnis? An wen wurde die Wohnung zurückgegeben? müssen noch beantwortet werden. Denn die Kaution ist dein Geld. Dir muss die Kaution vom Vermieter spätestens nach 6 Monaten nach Vertragsende abgerechnet werden. Dass der Darlehensgeber bisher an dich keine Forderung gestellt hat, ist merkwürdig. Bist du in Besitz eines Darlehensvertrages? Hier wäre nachzulesen, wie die Rückzahlung von statten gehen soll. Dir muss auch eine Quittung über die Übernahme der Kaution vom Vermieter vorliegen.

DasRentier  27.09.2013, 09:25

Und selbst wenn ihm diese Dinge vorliegen - wenn ein Gläubiger sich 16 Jahre (!!!) lang icht meldet, ist er leider selbst Schuld...

DerHans  27.09.2013, 13:56
@DasRentier

Wenn der Gläubiger einen "Titel" hat, kann er sich 30 Jahre Zeit nehmen.

deburmi 
Fragesteller
 30.09.2013, 21:16
@DerHans

gibt keinen Titel

Ob die Forderung verjährt ist, kann man nur sagen, wenn man weiß ob sie tituliert wurde. Das kann durchaus sein, dass das vielleicht von euch "vergessen" wurde.

Ansonsten verjähren Forderungen nach 3 Jahren nach Ablauf des Jahres in dem die Forderung begründet ist.

deburmi 
Fragesteller
 30.09.2013, 21:17

Sozialleistungen haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren

Hat denn das Sozialamt das Geld zurückgefordert oder wie kommst du da jetzt drauf?

deburmi 
Fragesteller
 26.09.2013, 21:32

die Stadtkasse hat sich jetzt gemeldet, deswegen. Mit einer Rückforderung aber wir hatten das Geld ja nie in unseren Besitz vorher und nachher nicht.

Heidrun1962a  26.09.2013, 21:35
@deburmi

Ich würde mich mal an die Stadtkasse wenden.

deburmi 
Fragesteller
 26.09.2013, 21:38
@Heidrun1962a

sind wir schon bei aber die sind auch keine Große Hilfe. und die wirklich zuständige ist entweder nicht da oder im Urlaub. Deswegen wollte ich mich vorab schon schlau machen bevor man an irgendwas gebunden wird.