Zählt Ferienjob als Minijob/geringfügige Beschäftigung?

3 Antworten

Ein Ferienjob, der nur über eineinhalb Wochen lief, wird als kurzfristige Beschäftigung angesehen und muss nicht angegeben werden.

"Ferienjob" ist keine offizielle Bezeichnung für ein Arbeitsverhältnis. Entweder war es ein Minijob/geringfügige Beschäftigung (wurde das ordentlich angemeldet, Steuern bezahlt?) oder es war schwarz, dann brauchst/kannst du nichts angeben, da du dann wahrscheinlich auch keine Abrechnung bekommen hast, womit du was nachweisen kannst.

"Ferienjob" ist keine arbeitsrechtliche Kategorie, sondern nur eine umgangssprachliche Beschreibung für ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis. Ob das unter die Minijob-Regeln fällt (durchaus möglich) oder wegen Verdiensthöhe nicht mehr, kann mit den bisherigen Angaben nicht beantwortet werden. Am besten beim früheren Arbeitgeber nachfragen, wo die Meldung erfolgte.