Minijob und Werkstudentenstelle im Steuerfreibetrag?

2 Antworten

Also bei der geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis solltest du drauf achten, daß dein Minijob-Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Bei der Werkstudententätigkeit mußt du auf die max. 20 Wochenstunden achten: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

Also falls dein Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.408€ in 2020 + 1.000€ Werbungskostenpauschale, insgesamt somit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deine Werkstundententätigkeit ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank schonmal.

Doofe Frage jetzt vllt... wo sehe ich denn, ob die Minijob AG die pauschalsteuer für mich entrichtet?

Falls sie nicht entrichtet wird, dann werden die 450 mit 2% pauschalsteuer nachversteuert?

Danke schon mal!

Falls sie nicht entrichtet wird, dann werden die 450 mit 2% Pauschalsteuer nachversteuert?

Nein, dann muß der Verdienst in deiner Ek-Steuererklärung angegeben werden und mit deinem evtl. Durchschnittssteuersatz versteuert werden...

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html