Geringfügige NICHT versicherungspflichtige Beschäftigung?
Hallo an alle, Bitte um eine einfache erklärung. Ich bin seit knapp 4 Jahren bei dem gleichen Arbeitgeber und neben einer Vollzeit Beschäftigung ist auch der Vertag auf Unbefristet. Mein Problem ist folgendes: Um mein Visum zu verlängern brauchte ich ein Versicherungsverlauf Dokument, den ich mir bei der Deutschen Rentenversicherung geholt habe. Nun bei der auflistung steht rechts mal Pflichtbeitragszeit mal geringfügige nicht versichernungspflichtige Beschäftigung kann mir das jemand bitte erklären. Ich arbeite Vollzeit und hab ihn den 4 Jahren nie unterbrochen oder den Vertrag als Teilzeit, Minijob oder änliches geändert. Werde ich vom Arbeitgeber betrogen oder mache ich mir ohne Grund sorgen?
3 Antworten
Dann solltest du bei deiner KRANKENKASSE einmal überprüfen lassen, wie dein Chef dich in der Zeit jeweils angemeldet hat.
Erst danach solltest du den Chef damit konfrontieren.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wenn du monatlich eine ordentliche Abrechnung von deinem Chef bekommst und auch immer deinen Lohn, dann glaube ich eher nicht, dass du von deinem Chef betrogen wirst.
Wenn du auf deinen Monatlichen Abrechnungen ein Feld findest, das sich Beitragsgruppenschlüssel nennt oder BGrS oder eine andere Abkürzung und dort '1111' steht, wurdest du als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer abgerechnet. Zusätzlich kannst du die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung kontrollieren. Wenn das alles passt, kannst du im Zweifel mit den Unterlagen auch mal zur Rentenversicherung gehen und das kontrollieren lassen. Versicherungsfreie Zeiten sollten da nämlich dann in dem Zeitraum nicht stehen.
Keine Angst, für das korrekte Anmelden bei der Sozialversicherung ist dein Arbeitgeber verantwortlich. Du hast ein Recht darauf, dass deine Daten beim Rentenversicherungsträger stimmen. Es geht ja auch um dein Geld.
Vielleicht warst du zuvor bei einem anderen AG geringfügig versichert? Das hat dann mit deiner jetzigen Beschäftigung gar nichts zu tun. Der Versicherer registriert deinen Versicherungsverlauf so wie er war.
Wenn du also aktuell korrekt versichert bist, können im Versicherungsverlauf auch andere „geringfügig versicherte Beitragszeiten“ vorkommen!
Also sei vorsichtig mit solchen Anschuldigungen!
Hallo Wolfgang danke für Ihre Antwort, deswegen steht da ja auch immer ein Datum und deswegen mache ich mir auch sorgen. In diesem Zeittraum war ich nur bei dem Arbeitgeber wo ich fest angestellt bin. Meine Frage ist nur wenn ich Vollzeit arbeite, Unbefristet, kann da geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung stehen? Ich entschuldige mich falls mich jemand nicht gut versteht ich bin seit 4 Jahren in Deutschland und deswegen muss ich immer fragen. Wollte nur wissen bedeutet geringfügig=nebenjob 450€ Job und wenn man Vollzeit macht kann da überhaupt geringfügig stehen? Ich werde natürlich keinen beschuldigen sonder erts bei der Krankenkasse fragen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es Könnte also gut möglich sein das ich mir nicht umsonst sorgen mache, kann ich das so verstehen?