Kann erster Arbeitgeber zweiten Minijob verbieten? (450 Euro - Job)

9 Antworten

Die Minijob-Zentrale schreibt dazu:

Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben.Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Es ist meines Wissens nach ganz alleine deine Sache, ob du es so handhaben willst. Nur weil es Papierkram ist, die diese Stellen zu verarbeiten haben, ist das kein Grund nein zu sagen. So was nenne ich faule Leute, die sich Arbeit sparen wollen (:

Der eine Job behindert den anderen nicht.. also kann er nicht verbotenw erden. Dass man, wenn man ihn trotzdem annimmt, sich Probleme mitd em anderen AG schafft, kann man sich leider auch denken. Einfach "nicht wollen" und "zuviel Papierkram" ist jeweils kein echter Grund.

"Papierkram" ist keine akzeptable Aussage, weil "die es nicht wollen" evtl. schon. Schau mal in Deinen Vertrag was da geregelt ist. Möglicherweise hat sich Dein Arbeitgeber das Recht vorbehalten, einer weiteren Nebenbeschäftigung zustimmen zu müssen. Bin mir aber nicht sicher ob dies, wenn es so wäre, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung rechtlich hallbar ist. LG

Möglicherweise hat sich Dein Arbeitgeber das Recht vorbehalten, einer weiteren Nebenbeschäftigung zustimmen zu müssen.

Ich würde eine deratige Klausel u.U. für nichtig halten. Arbeitgeber dürfen nicht unbillig die Ausübung von Nebentätigkeiten verbieten.

Da dein zweiter Job nicht als Konkurenz zum ersten anzusehen ist,das Einkommen aus beiden Jobs zusammengerechnet auch nicht über die € 450,- Grenze pro Monat hinausgeht,somit auch kein zusätzlicher Papierkram verursacht wird,besteht kein Grund für den 1. Arbeitgeber,den zweiten Job abzulehnen.

Der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter nicht die Aufnahme einer Nebentätigkeit untersagen.