Kann man einen minijob fristlos kündigen wegen Aufnahme einer Vollzeitarbeitsstelle?

6 Antworten

Bei einem Mini-Job hat man oft gar keinen Arbeitsvertrag. Sie kann also sofort kündigen, andersrum würde der Chef sie auch sofort kündigen wenn er sie nicht mehr brauchen kann. Sie soll die Vollzeitstelle annehmen. Anstandshalber sollte sie aber bei der Mini-Stelle schnell sagen, dass sie dort bald aufhört. So hat der Chef noch die Möglichkeit sich eine andere Aushilfe zu suchen.

Sie hätte auch einen Arbeitsvertrag, wenn sie keinen schriftlichen hätte, nämlich einen mündlichen. Und dafür gelten die gesetzlichen Bestimmungen ganz genau so incl. der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag hat man natürlich auch Rechte und Pflichten. Es ist leider ein Vorurteil/Aberglaube, dass bei einem Mini-Job "andere Regeln" gelten.

Nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Ihre Freundin muss sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten. Tut sie das nicht, kann der Arbeitgeber, sofern ihm ein Schaden entstanden ist, von Ihrer Freundin Schadensersatz verlangen.

Dass Ihre Freundin ein Jobangebot hat dass sie annehmen möchte, gibt ihr nicht das Recht zu einer fristlosen Kündigung, gemäß §626 BGB. Der Arbeitgeber hat keine Pflichtverletzung begangen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

Wenn Ihre Freundin aus der Probezeit heraus ist, gelten die Kündigungsfristen, gemäß §622 Absatz 1 BGB.

Dort heisst es:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Ihre Freundin hat nun zwei Möglichkeiten:

  1. Sie bittet den Arbeitgeber um eine vorzeitige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Geht der Arbeitgeber darauf ein (das muss er nicht!), kann Ihre Freundin wie geplant den Vollzeitjob annehmen.

  2. Sie kündigt den Nebenjob fristgemäß, in diesem Fall zum 30.09.2010. Dann muss Ihre Freundin mit dem neuen Arbeitgeber reden, dass sie erst zum 01.10.2010 anfangen kann.

Peter Kleinsorge

Sie kann nach einem Aufhebungsvertrag fragen. Es wird dann im gegenseitigem Einverständnis gekündigt.

was steht denn in ihren Arbeitsvertrag drin... das muss doch was zu dem thema kündigen stehen... oder sie redet mal mit dem chef

Im Arbeitsvertrag steht nur eine Kündigungsfrist von 14 Tagen innerhalb der Probezeit. Sonst ist dort nichts geregelt. Ich denke dann gelten die gesetzlichen Regeln. Dachte es gebe eine Möglichkeit der Kündigung aus wichtigen Grund. Denn die 350 Euro die sie dort verdient reichen ja nicht zum Leben aus.

@Dennis78

Die gesetzliche Frist ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Sie kann eigentlich nur mit ihrem Chef sprechen. Wenigstens, dass die Frist im beiderseitigen Einvernehmen gekürzt wird.