Zählt das als Gefahr im Verzug?

3 Antworten

Du bringst Begriffe aus verschiedenen Kontexten zusammen. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit; Gefahr im Verzug bezieht sich auf Straftaten, bspw Einbruch oder versuchter Mord. - Wenn das Fahrzeug im öffentlichen Raum eine Behinderung darstellt, dann kann veranlasst werden, dass es abgeschleppt wird. Darüber entscheidet aber die Ordnungsbehörde.

Nein. Gefahr im Verzug ist:

Ein Träger von Hoheitsgewalt braucht für eine Maßnahme eine Anordnung einer anderen Behörde oder vorgesetzten Dienststelle......

...... diese ist jedoch nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar.

Dann kann der Träger von Hoheitsgewalt die Entscheidung der höheren Dienststelle selbst treffen.

Und das ist dann die sogenannte Gefahr im Verzug.

Wenn ein Auto irgendwo rumsteht, das ist gar nichts.

Greta würde das definitiv NICHT als Gefahr bezeichnen, denn das Fahrzeug steht und der Motor läuft nicht.