Wurde beim Verkauf in eBay hintergangen, Hilfe?

13 Antworten

ans geld kommst du wohl nie wieder, hast du aber die seriennr. der kamera noch kannst du zumindest in ca. nem halben jahr versuchen per "stolen camera finder" bilder zu finden die mit deiner gemacht wurden, vorrausgesetzt der neue besitzer ist so blöd oder unwissend dass er die exifs drinlässt.

Ebay kann dir gar nicht helfen, weil du durch das verhandeln über die private Emailadresse innerhalb einer Auktion gegen die AGBs verstoßen hast.


Da brauchst du auch keinen Anwalt beauftragen. 

Basejumber 
Fragesteller
 06.03.2015, 11:48

habe die Kamera verkauft, warte theorethisch auf 650

ArbeiterRind  06.03.2015, 11:49
@Basejumber

habe meinen Beitrag editiert!

ArbeiterRind  06.03.2015, 11:52
@franneck1989

Ebay kann dir gar nicht helfen, weil du durch das verhandeln über die private Emailadresse innerhalb einer Auktion gegen die AGBs verstoßen hast.

Da brauchst du auch keinen Anwalt beauftragen.

franneck1989  06.03.2015, 11:57
@ArbeiterRind

.. und dazu hat er auch noch einen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden über eine Kamera, welche er gar nicht mehr besitzt. Prost Mahlzeit!

Der erste Fehler den du schon mal gemacht hast war dass du direkt mit dem potentiellen Käufer Kontakt aufgenommen hast. Das ist nach den AGBs von Ebay nicht erlaubt. Alles was danach ist hast du dir selber zuzuschreiben und Ebay wird dir dabei natürlich auch nicht helfen. Die Kamera ist jedenfalls futsch.

Turbomann  07.03.2015, 01:14

@ MonkeyKing

Genauso sehe ich das auch =

Ca. 3 Tage vor Angebotsende meldete sich ein Bieter bei mir, er würde die Kamera doch gerne sofort Kaufen und ich sollte ihn auf seine email-adresse anschreiben wenn ich ebenfalls interesse hätte. Er hat mir einen realistischen und guten Preis geboten und ich bin darauf eingegangen.

Das war an EBAY vorbei und wenn die Leute sich mal die AGB durchlesen würden, dann wüssten sie das.

Ja, du hast es hier mit Betrügern zutun. Wende dich schnellstmöglich an eBay oder gehe zur Verbraucherschutzzentrale. Eventuell können Sie dir helfen.

Wenn das Paket noch nicht zugestellt wurde, könntest du auch die Versandfirma (DHL, UPS) kontaktieren, ob es möglich ist, dass sie das Paket nicht zustellen und an dich zurücksenden.

ArbeiterRind  06.03.2015, 11:53

Ebay wird nicht tätig, da der Fragesteller durch das Eingehen auf das Angebot und die Kaufabwicklung über private Mailadressen gegen die AGBs von Ebay verstoßen hat.

Vergiss die Sache, dein Geld und die Kamera sind auf immer und ewig verschwunden.

Eine weitere Frage tut sich für mich auf: Was hast du mit der laufenden Aktion gemacht, waren da schon Gebote abgegeben?

Frangge  06.03.2015, 11:53

Gecancelt wahrscheinlich, Gier frisst Hirn. Also im Prinzip hat der TO auch die realen Bieter besch...issen.

Basejumber 
Fragesteller
 06.03.2015, 11:54

Ja die Kamera war auf ungefähr 400 euro zu dem Zeitpunkt.

franneck1989  06.03.2015, 11:56
@Basejumber

Na herzlichen Glückwunsch. Du hast wirklich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Ganz ehrlich: Ich würde an deiner Stelle das Handeln auf eBay und anderen Online-Marktplätzen lassen. Das geht mit so viel Unwissenheit und Naivität nur nach hinten los.

Warum ich das sage: Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit demjenigen, der beim Abbruch das höchste Gebot hatte. Du schuldest ihm also diese Kamera. Wie du das jetzt anstellst, darfst du dir selbst überlegen.

Basejumber 
Fragesteller
 06.03.2015, 12:08
@franneck1989

Das ist doch Quatsch!!!! Das Angebot wurde korrekt abgebrochen. Darauf hatte ich das Recht als Verkäufer bis zu einem gewissen Zeitraum vor Gebotsende.

franneck1989  06.03.2015, 12:10
@Basejumber

Nein, das ist nicht Quatsch. Das steht sogar in den Richtlinien von eBay:

"Angebote bei eBay sind verbindlich. Bei vorzeitigem Beenden des Angebots mithilfe des Formulars für das vorzeitige Beenden von Angeboten durch Sie als Verkäufer kommt zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande."

ToxicWaste  06.03.2015, 12:21
@Basejumber

Kann es sein, dass du vom aktuellen Weltgeschehen nicht viel mitbekommst? Außer, dass du auf einen wirklich uralten Trick reingefallen bist, gab es zu abgebrochenen Auktionen in den letzten Monaten wirklich vieldiskutierte Gerichtsurteile.

migebuff  06.03.2015, 12:26
@Basejumber

@basejumber: Aha, wieder einer der schlauer ist als der Bundesgerichtshof.

Antitroll1234  06.03.2015, 12:28
@franneck1989

Na herzlichen Glückwunsch. Du hast wirklich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!

Nein, dazu müsste er jetzt noch die geforderten 140,-€ an den Käufer überweisen :-D

ghost40  07.03.2015, 21:54
@ToxicWaste

Nein, weil Kommentare die ihn darauf hinweisen lässt er ja gleich löschen. Ist ein absoluter Realitätsverweigerer.