Würzburger Versicherung, Abzocke?

9 Antworten

Hört sich leider alles richtig an.

Schau dir einfach die Vertragsunterlagen nochmal an. Zur Not musst du die nochmal anfordern.

Das sind wahrscheinlich zwei nichtverbundene Verträge (Kredit und Versicherung) die müssen beide separat gekündigt, bzw. widersprochen werden. Wahrscheinlich würde die abgeschlossene Ausfallversicherung nämlich für alle Kredite gelten und nicht nur für den angedachten.

Man muss sich da aber genau die Vertragsdaten ansehen.

Meines Erachtens musst du das nicht mit der Würzburger Versicherung klären, sondern mit profinance online.

Denn die haben mit dir die Versicherung abgeschlossen (will sagen bei denen hast du eine Unterschrift geleistet), und eine Versicherung zur Absicherung eines Kredits, den es nicht gibt macht keinen Sinn.

Also hätte meines Erachtens profinance online die Daten gar nicht an die Würzburger Versicherung weitergeben dürfen

NamenSindSchwer  19.10.2018, 11:40
Meines Erachtens musst du das nicht mit der Würzburger Versicherung klären, sondern mit profinance online.

Das vermute ich auch ganz stark.

Die Vereinbarung im Kreditvertrag wird nicht gewesen sein "Kreditnehmer schließt Versicherung mit der Würzburger ab" sondern "Kreditgeber meldet den Kreditnehmer auf dessen Kosten bei der Versicherung an".

IQhaipdling  19.10.2018, 11:44
@NamenSindSchwer

vor allem dürfte die eventuelle Leistung der Versicherung darin bestehen eventuell nicht bezahlte Raten abzudecken

Widerruf per Fax. An die Würzburger. Du hast nämlich nur eine Kreditanfrage getätigt, die ist abschlägig beschieden worden aber eine Ausfallschutzversicherung abgeschlossen(mit welchem Ausfallbetrag ?) und da ist die Würzburger offenbar Dein Anprechpartner. Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung gem. § 8 Abs. 1 VVG innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Abweichend von § 8 Abs. 1 VVG beträgt nach 152 Abs. 1 VVG die Widerrufsfrist bei lebensversicherungsrechtlichen Risiken 30 Tage. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt gem. § 8 Abs. 2 VVG zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind.

Denach ausschlaggebend der Tag, an dem Dir die Versicherungsunterlagen von der Würzburger zugegangen sind. Wenn Dir keine Versicherungsunterlagen in Textform zugegangen sind, dann ist auch noch kein Versicherungsvertrag zustande gekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst Doch eine Police von der Versicherung bekommen haben. Wenn nicht ,ist das alles null und nichtig.

Leider ist es so,wenn man bei bei den Kredithaien eine Anfrage stellt,kommt man nicht weiter,ohne den Versicherungsschutz angeklickt zu haben.

Hast Du keine Vertragsunterlagen bekommen,was ich eigentlich nicht glaube(die "Würzburger") ist da sehr schnell,hast Du keinen Vertrag angeschlossen.

Wenn Du aber Unterlagen erhalten hast,ist Dein Widerrufsrecht,wohl abgelaufen.Hier kann Dir nur noch ein Anwalt helfen.

Allerdings kannst Du versuchen ,wegen Täuschung aus dem Vertrag raus zu kommen.

Ohne Unterlagen ,kein Vertrag,dann das Geld immer wieder zurück holen.

Wenn du sicher bist, dass du es in deinen Unterlagen nicht stehen hast und die Versicherung keine Unterlagen von dir hat, also keinen Vertrag, dann würde ich die Beträge immer direkt wieder zurückbuchen lassen und ihnen schriftlich miteilen, dass sie dir entweder den vermeidlichen Vertrag zukommen lassen sollen oder du davon ausgehst, dass sie widerrechtlich Geld von dir abbuchen und du es an deinen Anwalt weitergibst, sollte es sich nicht sofort ändern.

Alles per Einschreiben.