Würde das einen Unterschied der Strafe machen?

4 Antworten

Wird es als Notwehr ausgelegt, gibt es gar keine Strafe. Wenn nicht, dann macht das schon einen Unterschied.

Wenn deine Handlung nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist (dann wäre ja beides straflos), dann macht es einen großen Unterschied.

Unser Strafsystem kennt Motivationsunrecht (ich wollte etwas schlechtes tun) und Erfolgsunrecht (meine Handlung hatte schlimme Folgen).

Ersteres ist in deinem Beispiel gleich, zweiteres unterscheidet sich deutlich und daher wird die Strafe größer ausfallen.

Augen auf bei der Berufswahl!

Es ist natürlich tragisch, dass er sein Leben verliert, aber er hätte dich ja nicht angreifen müssen.

Der Angreifer ist im Unrecht und du hast die Notwehr auf deiner Seite.

Du hast dich nur gewehrt ,es wäre fair wenn es so wäre.Täterschutz sollte nicht vorgehen.