Fahrerflucht, Spiegel nur berührt ohne Schaden?

10 Antworten

Per Definition kann es Fahterflucht erst geben, wenn ein erkennbarer Schaden entstanden ist. Dabei könnte es schon ein kleiner Kratzer sein.

In solchen Fällen besser den "Schaden" dokumentieren (Zeugen, Handyfoto), um Problemen aus dem Weg zu gehen.

Der "Unfallgegner" könnte ja im Nachhinein seinen vergammelten Spiegel verbiegen, um ihn auf deine Kosten ersetzen zu lassen.

Sollte es jeoch einen (Minimal-)Schaden gegeben haben, nützen Zettel und Passanten nichts. Da muss die Polizei kommen, sonst wird es ernst. Natürlich freut sich die Polente gewaltig über solche Kinkerlitzchen, aber es nützt nichts, Watt mutt dat mutt!

Letzendlich wird bei Bagatellen das Verfahren eingestellt, aber der Papierkrieg bleibt!

Wie du es schilderst, scheint es doch so, dass kein Schaden entstanden ist. Also erstens hast du, mit in der Gegend nachzufragen, sehr vorbildlich gehandelt, aber mit dem Zettel war eventuell ein Fehler. Geh am besten zur Polizei ubd schildere denen das ganze Geschehen, die Anzeige wird sicher zurückgenommen, da du eben keinen Schaden hinterlassen hast.

Beste Grüße,

MRH

Anzeigen können nicht zurückgenommen werden, lediglich das Verfahren kann eingestellt werden.

Du hast auf jeden Fall vieles richtig gemacht. Du hast dich nämlich nach dem Halter des anderen Fahrzeugs erkundigt und am Unfallort gewartet.

Ob die 15 Minuten ausreichen hängt immer von den Umständen ab. Die Rechtsprechung hat hierzu eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer man die angemessene Wartezeit bestimmen kann. Es kommt insb. darauf an, wo und um wie viel Uhr der Unfall geschehen ist.

Ich fürchte jedoch, dass die 15 Minuten nicht ausreichend waren. Du hättest zudem die Polizei anrufen bzw. dies nach dem Unfall nachholen müssen. Insgesamt würde ich daher eher dazu tendieren, dass du dich strafbar gemacht hast.

Sollte es zu einem Verfahren gegen dich kommen, kannst Du mit einer kleinen Geldstrafe rechnen. Bei einem Ersttäter sind ca. 30 Tagessätze üblich.

Habe ich gerade richtig nachgeschaut, und der Tagessatz beträgt 40 Euro?  Also 1200€?

@Mo300

Der Tagessatz berechnet sich nach deinem Einkommen. Also je höher dein Einkommen, desto höher fällt der Tagessatz aus.

@Mo300

Die Höhe eines Tagessatzes beträgt ein Dreißigstel deines Nettoeinkommens. Hast du Kinder oder bist sonst unterhaltsverpflichtet, werden von diesem Betrag noch einmal Abzüge vorgenommen. Für Hartz IV Empfänger werden pauschal 5-10€ als Tagessatzhöhe angesetzt.

@uni1234

Vielen Dank. Weiß jemand, wie viele Tagessätze das werden könnten?

Wie viele andere hier schon geschrieben haben: Du hast alles richtig gemacht, außer: Du hättest die Polizei kontaktieren müssen.

Ein vorzeitiges Entfernen vom Unfallort ist nur dann zulässig, wenn der Verursacher des Unfalls wichtige Geschäfte (z.B. Arztbesuch) zu tätigen hat, in diesem Fall tritt die 24-Stunden-Regelung in Kraft. Nach Geschehen des Unfalls hast du dann 24 Stunden Zeit, die Polizei zu kontaktieren und von dem Unfall in Kenntnis zu setzen.

Dadurch, dass die Polizei erst im Nachhinein und nicht von dir informiert wurde, hast du dich strafbar gemacht - so hart es auch klingt, laut Gesetzbuch ist das der Tatbestand der Fahrerflucht.

Die Strafe dafür fällt unterschiedlich aus, in den meisten Fällen beläuft sich das eine Geldstrafe zu Tagessätzen. Ist ja kein großer Schaden entstanden.

Oh man. Da frag ich mich ja schon wer der Fahrzeughalter ist. Wenn du Pech hast, hat er jetzt selbst was kaputt gemacht um dir eins rein zu würgen. Solche Leute gibts! 

Ich hätte nie im Leben einen Zettel mit meinen Daten dort gelassen, solange nichts beschädigt wurde. Wenn du nachgesehen hast und alles in Ordnung war, dann wäre ich einfach weiter gefahren. Und wenn was kaputt gewesen wäre, dann wäre es auch besser gewesen gleich die Polizei zu holen. Damit die den Schaden bestätigen können. Und du Zeugen hast, damit dir am Ende nicht mehr angelastet wird, als du an Ende wirklich verursacht hast.

Da jetzt eine Vorladung kam, gehe ich wirklich fast davon aus, dass der Halter einfach behauptet es ist was kaputt! (Vielleicht ein älterer Schaden, oder bei einem ganz dreisten Fall sogar, dass er selbst nen Kratzer rein gemacht hat.)

Ich rate dir, gar nicht auf die Vorladung zu reagieren. Und überhaupt nicht hin zu gehen. Denn man hat keinerlei Pflicht, zur Polizei zu gehen! Wenn du hin gehst, läuft du nur Gefahr, dass du den Rempler zu gibst. Und im Falle, dass der Halter wirklich einen älteren Schaden oder ähnliches angegeben hat, hast DU die A***** Karte gezogen.

Ist das rechtlich korrekt, einfach nicht hin zu gehen? Die werden doch nicht locker lassen oder?  Besser die Aussage treffen, dass nichts kaputt war, oder nicht drauf antworten?  Gebe ich damit nicht zu, dass ich etwas gemacht habe?  Schon mal vielen Dank!

@Mo300

Das ist rechtlich vollkommen ok, wenn du nicht hin gehst. Antreten muss man erst dann, wenn vom Gericht / Staatsanwaltschaft die Aufforderung kommt. Das wird hier aber vermutlich eh nicht der Fall sein.

Wenn du hin gehst und den Rempler zu gibst, dann ist das ein Schuldeingeständnis. In diesem Fall bist du dann dran. 

Geh gar nicht hin. Und warte erst mal ab. Wenn ein Strafbefehl oder was ähnliches kommen würde, kannst du immer noch einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen. Aber fürs erste, erst mal abwarten ob überhaupt was kommt. 

Und die werden natürlich nichts machen, wenn du nicht hin gehst! Du musst NICHT mal anrufen und sagen das du nicht kommst. Das sehen sie schon, wenn du nicht komnen solltest. Evtl. Rufen sie dich vielleicht mal an u d fragen weshalb du nicht erschienen bist. Dann sagst du einfach, dass du von deinem Recht gebrauch machen willst, dich nicht zu dem Vorfalö zu äußern. Mehr nicht! 

Bedenke! 

Alles was man bei der Polizeo angibt, kann dir am Ende zum Verhängnis werden. Diese Vorladungen sind nicht dafür gedacht, deine Unschuld zu beweisen. Sondern Beweise zu erlangen, die dich belasten!

ich hätte nie im Leben einen Zettel mit meinen Daten dort gelassen,
solange nichts beschädigt wurde. Wenn du nachgesehen hast und alles in
Ordnung war, dann wäre ich einfach weiter gefahren





Und dann kommt der Halter zu seinem Auto zurück und ein Zeuge erzählt ihm, dass jemand gegen den Spiegel gefahren ist und abgehauen ist..Und der aufmerksame Zeuge hat sich natürlich das Kennzeichen notiert.

@kim294

Völlig egal, solange kein Schaden entstanden ist!