TÜV abgelaufen, Strafe für Fahrer oder Halter?

7 Antworten

In diesem Fall bekommt der Fahrer und der Halter ein Bußgeld. Der Fahrer verstößt gegen den §23 StVO, weil er ein Fahrzeug, das nicht vorschriftsmäßig ist, in Betrieb genommen hat. Dass dies eine Ordnungswidrigkeit ist, besagt §49 (1) Nr. 22 StVO. Der Fahrer müsste bei Erwischt-werden ein Bußgeld in einer Höhe von 25€ zahlen (Bußgeldkatalogverordnung BKatV)

Der Halter begeht hier zwei Ordnungswidrigkeiten: - gegen §29 StVZO Nichteinhalten der HU-Fristen, ist eine Ordnungswidrigkeit nach §69 StVZO (Bußgeld abhängig vom Überziehungszeitraum)

  • gegen §31 StVZO Betrieb eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, auch hier eine Ordnungswidrigkeit nach §69 StVZO

Wen es genau interessiert, kann die entsprechenden Paragraphen gerne durchlesen.

Wenn eine Strafe fällig wird, bekommt ihr beide eine. Der Halter hat zwar dafür zu sorgen, das die HU nicht abläuft. Der Fahrer hat sich aber auch davon zu überzeugen, das sie nicht abgelaufen ist. Ein Blick auf den Stenpel genügt.

Wer bekommt die Strafe, Fahrer oder Halter ?

Siehe dazu BKatV Anlage unter d) Lfd. Nr. ab 186:

Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

186 Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um  

186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate  15 € 

186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate  25 € 

186.2.3 mehr als 8 Monate  60 €

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html

Der Fahrzeughalter hat für den ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand vom Fahrzeug zu sorgen, das heißt auch den TÜV: Allerdings weis ich nicht wie es ist wenn du als Fahrer darüber dir im klaren warst das der TÜV abgelaufen ist.

Mein Rat hierzu : Fahrzeug stehen lassen und auf was anderes ausweichen, so ersparen sich beide den Ärger. Bringt das Auto zum TÜV so schnell wie möglich. Mit bestandener TÜV Prüfung könnt ihr es dann ja wieder ganz normal nutzen.

Wenn du als Fahrer unterwegs mit dem Auto angehalten wirst, zahlst du. Wenn das Auto irgendwo öffentlich steht bekommt der Halter das Ticket.