Wohnwagen Versicherungsfall

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Wenn Du mit einem Gespann unterwegs bist, zahlt IMMER die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs! Die Versicherung eines Anhängers übernimmt nur Schäden, die der Anhänger verursacht, wenn er ohne Zugfahrzeug steht. (z.B. abgestellt, nicht richtig gesichert und Anhänger "macht sich selbständig")

Vom PKW übernimmt es hier wohl nur die Vollkasko.

Sollte der Halter des ziehenden Fahrzeuges mit dem Halter des gezogenen Fahrzeuges identisch sein, so zahlt keine Haftpflicht-Versicherung. Sollten Zahlungen dennoch geleistet werden und die Sache auffallen, so wird das Geld zurück gefordert werden. Schädiger und Geschädigter dürfen niemals identisch sein, nicht mal in direkter Linie miteinander verwandt. Versicherungsbedingungen lesen, da steht alles drin.

Hallo, da heben beide Recht.

Ich würde mal spontan sagen selbst schuldig, so was kontrolliert man.!

Jetzt hilft nur die Vollkasko abzüglich SB und Höherstufung.

Eine Höherstufung kann man vermeiden ( wenn es sich rechnet ) indem man den Schaden selbst bezahlt.

Diesen Schaden kann nur die Vollkasko des PKW regulieren.