Welche Versicherung bei Schaden an ausgeliehenem Wohnwagen?
Wir haben uns den Wohnwagen von unseren Schwiegereltern ausgeliehen und haben beim Rangieren einen kleinen Schaden verursacht. Eigentlich nichts großes, doch das Teil was kaputt gegangen ist kostet etwa 200€.
Welcher Versicherung muss ich es melden?
Meiner Kfz-Haftpflicht oder meiner Privat-Haftpflicht?
3 Antworten
Weder noch. Da es sich hier um einen Schaden an einem Kfz handelt, ist die PHV außen vor (Benzinklausel). Die eigene KFZ - HP deckt nur Schäden am versicherten Fahrzeug, nicht an einem Fremdfahrzeug. Den Schaden müsst ihr aus eigener Tasche tragen.
Ein Wohnwagenanhänger ist kein Kraftfahrzeug.
Eigentlich nichts großes, doch das Teil was kaputt gegangen ist kostet etwa 200€...
Solche Peanuts wirst du doch wohl selbst bezahlen können - da hilft dir weder eine PHV noch eine Kfz-Versicherung; die Schwiegereltern müßten eine Absicherung für ein Vermietfahrzeug abschließen, falls dies öfter vorkommt...
Deine Kfz-Haftplicht ordnet den vom Gegner, die TK/VK von den SE den eigenen, wer sonst?