Welche Versicherung bezahlt den Schaden am PKW und Anhänger wenn durch eine Windböe mit Stärke 8 mein PKW Anhänger gegen das Zugfahrzeug geschleudert wurde?

6 Antworten

Hallo Simone,

gerade bei Schäden, die zwischen PKW und Anhänger oder durch einen Anhänger entstanden sind, ist oft fraglich, welche der beiden Haftpflichtversicherung zu leisten hat und vor allem, ob sie überhaupt zu leisten hat.

Selbst die Kaskoversicherung kann leistungsfrei sein.

Gerade zu diesem heiklen Thema findest du unzählige Fragen, Beispiele und Gerichtsurteile im Internet.

Stelle diese Frage deiner Versicherung, nur diese kann sie dir rechtssicher beantworten.

Viele Grüße

Michael

Den Schaden am vollkaskoversicherten Fahrzeug trägt in der Regel die Versicherung.

Aber ein Blick ins Kleingedruckte der Versicherungspolice sollte schon sein. Wenn Sturmschäden ("force majeure") ausgeschlossen sind, zahlst Du alles selbst. Den Schaden am Anhänger ohnehin, denn es handelt sich in diesem Fall nicht um ein Fremdfahrzeug.

Die Vollkasko zahlt den Schaden am PKW, eine weiter Versicherung greift nicht.

Sturmschäden werden immer aus Teilkasko erstattet. Was den Vorteil hat, daß man nicht hochgestuft wird:-)

@BenniXYZ

Der Schaden wurde aber vom Anhänger verursacht, das ist ein Unterschied.

.... frage einfach Deinen "Berater/Makler", denn für den sind solche Fragen Alltag.

Ich denke mal, keine wird bezahlen.

Wie nennt sich das noch? Betriebsgefahr?

Merke: Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.

LG Karlsruhe sagt:

Allgemeine Versicherungsbedingen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung verstehen muss.

Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an.

Aus dieser maßgeblichen Sicht ist die Regelung unter A.2.3.2. der AKB aber ohne weiteres dahin zu verstehen, dass auch ein Schaden an einem vollkaskoversicherten Anhänger nicht als Unfallschaden
reguliert wird, wenn er dadurch entsteht, dass Zugfahrzeug und Anhänger eines Gespann zusammenstoßen.

Anders kann die inhaltlich eindeutige Regelung, dass Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne
Einwirkung von außen nicht als Unfallschäden versichert sind, nicht
verstanden werden.

Somit: Viel Glück.

Diesen Schaden bezahlt die Teilkaskoversicherung.

Der Anhänger hat keine, also wird dieser Teil nicht erstattet.

Die Haftpflicht vom Anhänger kann man nicht in Anspruch nehmen, weil kein Verschulden vorliegt.