Wohnungskauf mit Lebenspartnerin

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Bei verheirateten Paaren hat man ja die Möglichkeit vor oder sogar während der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Nun schreibst du ja, dass ihr nicht verheiratet seit und nur in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Ich denke mir aber, dass man so einen Vertrag auch ohne Trauschein regeln könnte. Zur Sicherheit mal beim Notar nachfragen. Wenn es zu so einem Vetrag zwischen Euch kommt müsste er sowieso Notariel Beglaubigt sein.

Abseits der rechtlichen Frage, Dich würde ich als Partner mit Vorsicht geniessen.

Es kann doch nicht sein, dass jemand Dir hilft, Eigentum zu finanzieren und dann, sollte es zur Trennung kommen, keinen Ersatz haben soll.

Sorry, da geht mir als Mann der Hut hoch.

Hier ist selbstverständlich eine notarielle Vereinbarung die einzige Lösung, die hoffentlich Deine Partnerin verlangt.

Du nimmst sie als Lebenspartnerin - wirklich - in Deine neue Wohnung auf.

Zum Lebensunterhalt scheint sie beizutragen, da sie offenbar auch einen Teil der zu zahlenden laufenden Kosten übernehmen wird.

Persönlich würde ich Deiner Partnerin empfehlen, Dir die Gelder über einen privaten Kreditvertrag als Darlehen zu überlassen mit der Klausel, dass bei spätetens einer Trennung das Darlehen zu erstatten ist und Du Dich unterwirfst, über die Höhe der eingezahlten Beträge im Grundbuch eine Grundschuld eintragen zu lassen.

Es sollte von euch ein Ehevertrag-ähnlicher Vertrag geschlossen werden. Ich habe nur die Befürchtung, dass Du dies nicht willst.

Entweder gemeinsames Grundbuch oder Mietvertrag über halben Mietwert!

Ich würde es so machen, dass beide im Grundbuch stehen, zu gleichen Teilen. Im Fall eine Trennung muss dann schon einer den anderen ausbezahlen, das richtet sich nach dem Wert der Wohnung und der noch offenen Schuld. Ihr könntet aber eine Art Schriftsatz verfassen lassen, aus dem hervorgeht, dass eben im Falle einer Trennung sie ausziehen muss und dann Dir den anteiligen Wert erstattet,zuzüglich einer Nutzungsgebühr. Zusätzlich würde ich mich gegenseitig noch mit einer Lebensversicherung absichern, damit einer im Falle des Falles die Wohnung nachher nicht verliert, weil er sie sich nicht mehr leisten kann.

IchMephisto  30.03.2010, 13:51

ein schriftatz reicht bei weitem nicht. da ist ein notarieller vertrag zwingend erforderlich. bei grundstücks- und immobiliensachen zählt nur was im grundbuch steht

auf jeden fall notariell vertraglich regeln lassen. der notar muss dazu auch beide vertragspartner beraten