Argumente für Rückzug aus einem Mietvertrag?

8 Antworten

Wenn Du schnell bist, kostet Dich Dein Übereifer nicht mehr als eine Monatsmiete zzgl. Nebenkosten. Also umgehend kündigen. Normalerweise sollte es dem Vermieter nicht allzu schwer fallen, einen Nachmieter zu finden, der bereits am 1. Dezember einzieht.

Sowas kommt öfter vor. Ist ein bisschen peinlich, aber angesichts der Beträge, die dabei immer im Raum stehen, kann man das hin nehmen.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht, Verträge sind einzuhalten.

Du kannst den Mietvertrag - sofern nicht wirksam ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde - zum 31.12.15 schriftlich kündigen, dann müsstest du sicherstellen, dass die Kündigung spätestens am Montag, 05.10. (= dritter Werktag im Oktober) beim Vermieter ist. Dann hättest du nur den Dezember zu zahlen.

Oder du redest mit deinem Vermieter - und zwar ohne irgendwelche Ausreden und Notlügen, sondern ganz offen - und versuchst dich mit ihm auf eine Aufhebung des Mietvertrags zu einigen.

Noch heute per Einwurfeinschreiben deine Kündigung zum 31. Dezember (musst du nicht begründen) zur Post bringen. Sie muss bis 5.Oktober in der Hand des Vermieters sein. Falls deine LP den MV auch unterschrieben haben sollte, muss sie die Künd. ebenfalls zwingend unterschreiben, ansonsten wäre sie unwirksam erfolgt.

Du müsstest dann lediglich für Dezember Miete zahlen, aber auch eine vereinbarte Kaution. Wenn die Schose über'n Makler lief, auch dessen Provision.

Keine. Vertrag ist Vertrag. Du kannst den Vertrag mit der 3monatigen Kündigungsfrist kündigen. Dann wärst du zum 31.12. aus dem Vertrag, wenn die Kündigung bis Montag 05.10. beim Vermieter ist. Fahr hin, schilder ihm die Situation, vielleicht lässt er sich darauf ein. Nimm die Kündigung gleich mit. Wenn er sich nicht darauf einlassen will, kannst du ihm die gleich in die Hand drücken. Lass dir unterschreiben, dass er sie erhalten hat. Am besten nimmst du auch noch einen Zeugen mit. Sämtliche Ausreden bringen dir überhaupt nichts, da ein Rücktritt vom Mietvertrag nicht möglich ist. Der Vermieter kann auf Einhaltung des Vertrages bestehen.

 dennoch wäre ich dann ganz alleine und die Trennung steht bevor.

Wenn sicher ist, dass die Trennung ansteht, würde ich genau das sagen.

Vorsorglich heute per Einwurfeinschreiben kündigen und dann ist die Kündigung zum 31. Dezember wirksam.