Tochter mietfrei in Eigentumswohnung wohnen lassen?

5 Antworten

Natürlich kann deine Tochter dort mietfrei wohnen. Falls du die Eigentumswohnung finanziert hast, kannst du dann aber nicht so einfach die Zinsen für den Kredit steuerlich geltend machen, da das Finanzamt dann ortsübliche Mieteinnahmen voraussetzt und gegenrechnet. Bei den Renovierungskosten kannst du höchstens den Handwerkerlohn absetzen, nicht die Materialkosten, soweit ich weiß.

Eine Eigentumswohnung auf Pump kaufen und auf Mieteinnahmen zu verzichten, ist sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich absoluter Unsinn. Die bessere und wirtschaftlichere Alternative - und das kann man auch als Laie berechnen - wäre:

Keine Wohnung auf Pump kaufen und der Tochter die Miete für eine Mietwohnung zu schenken.

Wer hat hier behauptet das die Wohnung auf Pump gekauft wird? steht das hier irgendwo?? und beantwortet das meine Fragen??

@guido50

steht das hier irgendwo, dass die Wohnung nicht auf Pump gekauft wird ?

Die Finanzierung einer Wohnung gehört immerhin dazu, wenn man eine korrekte Antwort erwartet.

Wenn Du der Eigentümer bist, kannste die natürlich dort mietfrei wohnen lassen..Ist doch Deine Sache. Würde aber meinen, die Renoveriungskosten kannste dann nicht absetzen. Denn wenn Du keinen Mietvertrag vorlegst (also auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuer angibst) kannste im Umkehrschluss die Renovierungskosten sicherlich nicht geltend machen. Das wäre ja wohl ne klasse Sache!

Die Renovierungskosten zur Bewohnbarmachung können Sie als anschaffungsnahe Aufwendungen deklarieren und steuerlich wie auch die übrigen Kosten geltend machen. Die Vermietung an die Tochter ohne Mieteinnahme stellt ein Problem dar. Auch ohne effektive Mieteinnahmen von der Tochter müßten Sie mindesten 50 % der ortsüblichen Miete als geldwerten Vorteil an Einnahmen versteuern, die Sie faktisch nicht erzielen. Auf der anderen Seite können Sie keine Zinsen und Abschreibungen geltend machen, da aus der gleichen Quelle tatsächlich keine Einnahmen fließen. Alles in Allem ein teures Vergnügen für Sie!

  1. klar kannst du.
  2. ja - bei einer nicht selbst genutzten Eigentumswohnung kannst du diese steuerlich über mehrere Jahr absetzen. Ich würd mich aber mal den Steuerberater fragen.

Wenn frau, wie hier offensichtlich, überhaupt keinen blassen Schimmer von Ahnung hat, dann sollte frau sich besser aus Gesprächen raushalten, die sie nicht versteht !

@Robinson0857

wer ist mit Frau gemeint? ich brauch Antwort von jemandem der mir 100% sagen kann was Sache ist, Vermutungen nützen mir da nichts, hoffe Sie können es

@guido50

jaja Robin...... und selbst nur stuss reden - das liebben wir doch so sehr.