Können wir in die Eigentumswohnung unseres Vaters einziehen?

3 Antworten

Wenn du und deine Schwester euch einig seid, könnt ihr das so machen. Es ist nur wichtig, dass für eueren Vater für das Pflegeheim genug Geld vorhanden ist.
Wenn das übrige Vermögen fürJahrzehnte für ein Pflegeheim reicht, seid ihr allerdings so reich (oder mindestens euer Vater) dass sich die Frage mit „mietfrei“ fast nicht stellen sollte.

Da diese Regelung nur zu deinen Gunsten ist, würde ich persönlich trotzdem einen Mietvertrag aufsetzen. So dass es für dich und deine Schwester stimmt und ihr bei allfälligen Streitigkeiten eine schriftliche Vereinbarung habt. Was ist z.b. mit der Amortisation der Wohnung oder mit den anderen laufenden Nebenkosten oder dem Erneuerungsfond?

Diese Angaben beziehen sich allerdings auf die Schweiz. Bei uns kostet ein Pflegeheim schnell sehr viel Geld, wenn Vermögen vorhanden ist.

Das Vermögen würde zumindest für rund 20 Jahre reichen (zuzüglich der Rente natürlich) .allerdings gehen alle davon aus ,das die Lebenserwartung noch 5 Jahre seien wird... Natürlich wäre es uns lieb, einen Teil an Miete für die Pflege zurück zu halten.wirklich reich sind wir als Kinder nicht, so dass wir uns die nicht wirklich kleine ,2etagige Maisonette Wohnung in guter Lage zu ortsüblicher, voller Miete nicht wirklich leisten könnten.

@Majorahn78

also sind rund 890.000,-€ vorhanden ! rente + 240 monate je ~ 4.000,- €

Solange der Vater lebt , beziehst mit deiner Familie die Wohnung und zahlst deiner Schwester die Hälfte der ortsüblichen Kaltmiete . Nebenkosten natürlich voll !

@Kuestenflieger

Das Heim kostet alles in allem 2050 Euro, die Rente liegt bei 1750 Euro. Pflegegrad 3 gibt rund 1290 Euro.die pflegebausteine obendrauf denke ich werden pflegerisch auf rund 2000 Euro kommen.also rund 700 Euro Mehraufwand zur Pflege und 300 Euro mehr zum heimaufenthalt. Wären rund 1000 Euro, die vom Vermögen zusätzlich weg gehen würden.so hab ich das zumindest durchgerechnet.vielleicht hab ich da auch einen Denkfehler.wären bei 240 Monaten 240000 Euro.

Wobei wir auch nicht davon ausgehen, das er 20 Jahre im Heim leben wird.aber das kann keiner voraus sehen.

@Kuestenflieger

Wieso die Hälfte der ortsüblichen Miete?

@Majorahn78

Das kann man genauer berechnen. Hier könnte das Finanzamt ein Wörtchen mitreden, denn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind zu versteuern.

@Majorahn78

weil es ja intern beider eigentum wird /ist . eine hälfte die schwester -eine hälfte du .

Ok, das war ja eigentlich auch nicht deine Frage...

In dem Fall würde ich dir und deiner Schwester aber dringend raten, einen Vertrag aufzusetzen und alles schriftlich festzuhalten. Das kann euch später viel Ärger ersparen.

Du würdest logischerweise die gesamten Nebenkosten bezahlen. Da die Wohnung abbezahlt ist, würde ich die Miete auf ein eigenes Konto (lautend auf dich und deine Schwester) überweisen. Falls ihr für eueren Vater eventuell doch Geld benötigt, könnt ihr nur gemeinsam über das Konto verfügen.

Deine Schwester kann einen Mietvertrag mit euch abschließen. Ich würde für die Miete ein besonderes Konto anlegen. Von diesem Konto werden alle Kosten inklusiv Verwaltungsaufwand oder Modernisierung für die Eigentumswohnung bezahlt.

Falls der Vater einen höheren pflegeaufwand bekommt, könnte dieses Geld auch dafür verwendet werden. Im Sterbefall würde das zum Erbe gehören.

Danke für die Antwort. Aber wie würde die Miete denn berechnet? Und an wen würde die Miete denn gehen? An meine Schwester ? Oder an meinen Vater? Da ihr ja bereits ein Viertel des Hauses ja wie mir gehört? Wäre mietfreies ,bzw wohnen zu günstigerer Miete als des Mietspiegels denn möglich?

@Majorahn78

Ich würde eine ortsübliche Vergleichsmiete im unteren Bereich, aber mindestens kostendeckend, berechnen.

Deine Schwester setzt den Mietvertrag auf.

Die Miete geht auf dieses besondere Konto.

Wenn sein Vertreter nichts dagegen hat ist alles erlaubt.