Mietfreies Wohnen in Eigentumswohnung der Eltern - Steuer?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gilt sogar als Eigennutzung (der Eltern). Also keine Bange: Da wird keine Einnahme fingiert und auch keine Steuer abgezogen.
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Gleichwohl solltet ihr euch überlegen, ob eine (entgeltliche) Vermietung nicht dennoch besser ist, nämlich wenn bei den Eltern Verluste generiert werden. Hierzu muss man aber wissen, dass man die Miete auf mindestens 75% des ortsüblichen Mietzinses festsetzen sollte.

Deine Eltern können Dir die ETW unentgeltich zur Verfügung stellen. Es handelt sich dann nur eben nicht um eine Vermietung in dem Sinne. Die Kosten dürfen sie nicht absetzen.

Du,das was Du gehöhrt hast ist in soweit falsch! Deine Eltern könne Dir ein oder 2 Zimmer in der Eigentumswohnung zur Verfügung stellen.Auch mit Deiner Freundin so lange Ihr nicht heiratet! Dann sieht das anders in den De Gestzen aus.Noch besser wird es wen Nachwuchs kommt!Dann ist die Wohnung gross genug um Euch alle zu beherrbergen aber dann wird schon vom Staat aus Miete an die Eltern gefordert so wie auch Fernsehgebühren und einige mehr.Mach Euch da mal richtig kundig.Ich kann nicht alles nur einige Hinnweise geben. Wünsch Euch alles Gute und viel Erfolg!

Hier hatte jemand nen ganz ähnlichen Fall - nur dass die Eltern mietfrei wohnen. Und