wird meine Eigentumswohnung bei Hochzeit automatisch zum gemeinsamen Besitz?
Hallo Wer kennt sich da aus? Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt, die notariel auf mich geschrieben ist....nun heirate iCh dieses jahr...muss ich es schriftlich festhalten, dass die Wohnung weiterhin nur mir gehört bzw. (man weiß nie was mal sein sollte. ..) mein Partner auch bei einer Trennung keinen Anspruch auf diese Wohnung hat! Die Wohnung ist vermietet, dass heißt wir wohnen nicht in dieser Wohnung! Vielen Dank im voraus
9 Antworten
Nein, du bist auch weiterhin Alleineigentümer.
Nein, was vor deiner Heirat dir alleine gehört hat, gehört dir auch nach einer eventuellen Trennung alleine! Es sei denn, du lässt deinen Partner ins Grundbuch eintragen, was du ja hoffentlich nicht machen wirst.
Wie kommst du denn darauf?
Elternstreit
da habt ihr aber was falsch gemacht. Solange sie allein im Grundbuch steht kann für seine Schulden nicht darauf zugegriffen werden.
Das ist falsch.
halte aber trotzdem eine Gütertrennung beim Notar fest
Ihr solltet vor der Hochzeit entweder die Wohnung schätzen lassen (kostet Geld) oder einen Immobilienmakler um eine Bewertung bitten. In vielen größeren Städten gibt es kostenlose Bewertungen (in der Hoffnung, man wrde doch mal verkaufen). Diesen Betrag solltet ihr in einer privaten Vereinbarung- oder durch einen Vertrag beim Anwalt/Notar festhalten. Denn, der Zugewinn wäre im Falle einer Scheidung zu teilen. Wenn ihr daher den Wert zu Beginn der Ehe nicht festhaltet und beide unterschreibt, dass ihr im Falle einer Trennung/ Scheidung diesen Wert als gesetzt betrachten werdet, dann gibt es spätestens dann Streit darum. Auch alle anderen Vermögenswerte festhalten, von allen Konten Auszüge ausdrucken, alles 2 x, alles aufschreiben, beide beide Exemplare unterschreiben und dann habt ihr eine Basis für den Fall der Fälle. Auch Inventar, welches ihr getrennt angeschafft habt, festhalten- wenn wertig, also nicht jede Blumenvase, aber das Boxspringbett z.B. schon, da teuer.
Und trag sie nicht mit ins Grundbuch ein, besser ist das!
nein - aber zuerst einmal ist das Eigentum. Eigentum welches vor der Ehe einem vorhanden ist zählt nicht zur Zugewinngmeinschaft. Man an aber auch Gütertrennung vereinbaren. Schulden, die ein Ehepartner anhäuft bleiben auch bei diesem. Jeder behält seine Eigenständigkeit. näheres erklärt dir ein Fachanwalt - auch wenn es was kostet- das Geld ist gut investiert.
Während der Ehe handelt es sich aber um gemeinsames Vermögen. Hat dein Partner Schulden, die eingetrieben werden, dann kann die Wohnung eingezogen werden.