Anteil einer Eigentumswohnung an den Ex-Partner verschenken
Mein Ex-Mann und ich haben gemeinsam eine Eigentumswohnung, die wir auch nach unserer Trennung und Scheidung gemeinsam behalten haben. Einige Jahre habe ich die Abzahlungsraten zur Hälfte getragen, seit längerer Krankheit ist mir dies finanziell nicht mehr möglich. Seit dem trägt mein Ex-Mann die Raten alleine. Ich möchte ihm nun meinen Anteil der Wohnung überschreiben und ausdrücklich schenken! Ist so etwas möglich? Würden da Steuern anfallen (Schenkungssteuer)? Wie ist das mit einem Kredivertrag, der auf beide Partner läuft; kann so eine Schenkung trotzdem in dieser Zeit erfolgen?
4 Antworten
Hallo,
du sagst: "Einige Jahre habe ich die Abzahlungsraten zur Hälfte getragen"
Und was ist mit deinem Anteil an der Wohnung, bekommst du etwa jetzt Unterhalt von deinem Mann ?
Siehe zu, daß du nicht "unterbuttert" wirst... Rechne mal durch, was du schon für die Wohnung bezahlt hast...
Natürlich kann man eine Schenkung machen, ich glaube du mußt sowieso eine Schenkungssteuer bezahlen, welche sich nach dem Wert der Wohnung richtet .
Emmy
Siehe dies:
da dein Mann kein "Verwandter" mehr ist, mußt du wahrscheinlich die Steuer(klasse) III entrichten, d. h. 30% des Wertes !
Emmy
Wenn du das wirklich so willst, dann schenke ihm deinen Teil der Wohnung. Geht erstmal zu eurer Bank, der Kreditvertrag muss auf ihn umgeschrieben werden. Wenn die Bank das akzeptiert, macht einen Termin bei einem Steuerberater und lasst euch das erklären. Geht auch das klar, dann einen Termin beim Notar machen, um den Vertraf aufzusetzen. Du solltest aber darauf achten, dass du keinerlei Kosten mehr zu tragen hast - auch nicht für die Bank, den Steuerberater, den Notar oder für die Grundbuchänderung.
Wer wohnt denn in der Wohnung, dein Ex? Oder ist sie vermietet, dann kann man auch verkaufen. Oder er kauft dir deinen Anteil ab.
http://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer-freibetrag/
Ihr seid in die Kategorie: nicht verwandt einzustufen, denke ich. Freibetrag ist dann alle 10 Jahre 20.000 €.
Dass bei einer Schenkung für den der schenkt keine Kosten mehr anfallen sollten, ist klar. Danke trotzdem für deine Anregung und nein, die Wohnung wird von keinem von uns beiden bewohnt, sie ist vermietet und wird auch vermietet bleiben, da ein Verkauf nur Verlust bringen würde. Daher auch Schenkungs- und nicht Verkaufsvorschlag meinerseits.
Aber warum denn bitte? Wenn die Bank die Hand aufhält, mußt Du doch die Raten wuppen und hast nicht einmal mehr die Hütte. Das geht doch gar nicht, oder?
Ich wuppe nichts mehr, weil ich es gesundheitlich bedingt finanziell nicht mehr wuppen kann. Mein Ex-Mann wuppt das alleine und ich sehe deshalb für mich keine moralischen Ansprüche mehr an diese Wohnung. Und wenn er es auch nicht mehr wuppen könnte, dann müsste die Hütte verkauft oder versteigert werden. Wie das mit dem Kreditvertrag wäre muss geklärt werden, deshalb schrieb ich das ja oben!
Aber der Geldgeber wird Dich doch nicht aus der Haftung entlassen. Warum sollte er denn auch?
n.n.
Liest du denn überhaupt was ich schreibe? Ich schrieb doch, dass das mit dem Kreditvertrag geklärt werden muss. Vielleicht ist ja so eine Umschreibung möglich, was weiß denn ich. Deshalb gilt es das zu klären. Wenn du keine aufschlussreichen Antworten geben kannst, dann lasse es doch einfach sein. Meine Frage lautete, ob man seinen Anteil einer Eigentumswohnung verschenken kann und ob da evtl. Schenkungssteuer anfällt. Ebenso wie ich fragte ob eine Schenkung trotz bestehendem Kreditvertrag möglich ist. Auf keines davon bekam ich von dir eine Antwort, stattdessen nur Gegenfragen. Ich brauche keine Gegenfragen, Fragen hab ich genug. Also lass es doch bitte sein, wenn du nichts als Antwort beizutragen hast. Danke.
Frag das bitte Deinen Anwalt, der Vertrag muss notariell gemacht werden.
Danke für deine Anregung. Eine Schenkung passt aber schon. Das wird den ganzen Umständen dann gerecht.