Hartz 4 trotz vermieteter Eigentumswohnung als Altersvorsorge

6 Antworten

Auch, wenn du Hartz 4 beziehst und eine Eigentumswohnung besitzt, könntest du sie behalten, sofern diese eine angemessene Größe hat. Bist du verheiratet und hast 2 Kinder, dann wäree eine angemessene Größe ca. 120 qm. Ein Ehepaar und ein Alleinstehender dürfte 80 qm nicht übersteigen. Allerdings müsstest du dann selber dort wohnen. Eine vermietete Eigentumswohnung wird als anrechenbares Vermögen bewertet und du wärst unter Umständen verpflichtet diese zu verkaufen. Ausnahmen gibt es hier aber auch, wenn z. B. eine besondere Härte vorliegen würde.

Wenn die Wohnung noch nicht ganz schuldenfrei wäre, würde die ARGE die Zinsen, Versicherung, Steuern und Erhaltungskosten übernehmen, nicht aber die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung. Man sagt allgemein, dass diese Kosten den Nebenkosten einer Mietswohnung gleich käme.

Ich hoffe, es hilft dir.

Hallo, Vorsicht! ohne das ich die Lage und mehr darüber weis, rate ich Dir, in deiner Situation nur zu einer eigengenutzen Immo. Trotzdem kann auch das eine zu hohe Belastung werden. Eine Mietwohnung und das Geld als Ersparnis im Hintergrund in einer flexiblen Anlage sollte dir langfristig mehr bringen. Bei Hartz 4 kanst du Schonvermögen von 750€ pro Jahr haben also, mit 48 darfst du 36.000€ haben für deine Altersvorsorge. Lege die 30.000 € gut an. Es gibt flexible Anbieter die dir auch errmöglichen jeder Zeit Geld ohne Strafgebühren raus zu nehmen. Zu Rentenbeginn hast du mit 6 % Anlage(sicher und realistisch) ca. 120 T€ die du als Entnahmeplan oder auch als Teilverentung und Entnahmeplan nutzen kannst. Erst dann muss du die Rentenart festlegen. Verschulde dich nicht mit Immo, halte dein Geld, für dich immer zur Verfügung, lieber zusammen. Viel Glück! constein

Das geht nicht.finde ich unverschaemt.wenn du dir eine Whg.kaufen kannst,hast du Geld genug!wenn du im Alter dann zuwenig hast bekommst du Grundsicherung.

wenn jemand sein Leben lang spart, sich nichts gönnt und das Ersparte in welcher Form auch immer zur Altersversorgung anlegt, dann findest du es unverschämt wenn dieser in einer Notlage auf Sozialleistungen angewiesen ist?

Eigentümliche Moral, also lebt es sich besser jeden Tag das Leben genießen, die Sau raus hängen lassen immer frei nachdem Motto, dass Geld gehört in die Wirtschaft egal welche. Falls man dann doch mal auf Transferleistungen zurückgreifen muss, wird ja geholfen denn man hat doch kein Vermögen.

Ja ich bin wirklich unverschämt reich. Ich habe aus der Unfallversicherung meines Mannes 30. 000 € erhalten als er gestorben ist. Ich kämpfe jeden Tag um meinen Sohn und mich durch zu bringen. Jetzt muss ich mir auch noch Sorgen machen ob ich im Alter mal genug zu beißen habe., da ich nur 750 € brutto bei einer 25 Stundenwoche verdiene. Ich habe zwar vor der Geburt meines Kindes 21 Jahre Vollzeit gearbeitet und ich muß noch mindestens 16 Jahre arbeiten aber ich denke mal, das da nicht viel Rente bei raus kommt. Ach ja und was die Grundsicherung betrifft, da glaube ich nicht mehr drann.

@Roxas99

Das problem ist nur, dass ich jeder Vermögensart behaupten könnte, sie sei zur Altersvorsorge. Das gilt für die Wohnung ebenso wie es für 100.000€ Festgeld gelten würde. Darum funktioniert das nicht.

Besonders privilegiert ist nur eine selbst bewohnte ETW.

Ist sie vermietet, wirst du sie verwerten müssen (sofern die Verwertung möglich und zumutbar ist; spricht aber nichts dagegen).
Der Steuerzahler finanziert auch nicht indirekt - über Nicht-Berücksichtigung von Mieteinnahmen - deinen Eigentumserwerb.
Wirst du hilfebedürftig, kann und wird deine Finanzierung zusammenbrechen wie ein Kartenhaus.

Wenn dein Einkommen aus Miete + Rente den Bedarf deckt (ca. 750,- € im Monat), hättest du keinen Anspruch auf Leistung.