Wohnungsbrand - evt. selbst verschuldet? Wann zahlt die Versicherung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

in diesem Fall kommen gleich mehrere Versicherungen in Betracht, die angesprochen sein können:

1.) Hausratversicherung:

  • Kommt auf für die eigenen beschädigten Sachen (Vorhang, etc.). Unter Umständen kommt es aufgrund des fahrlässigen Verhaltens aber anteilig zu Abzügen bei der Regulierung. (Die an anderer Stelle bereits erfolgten Hinweise, dass bei grob fahrlässigem Verhalten KEINE Erstattung erfolgt, entspricht übrigens nicht mehr der geltenden Rechtslage.)

2.) Wohngebäudeversicherung:

  • Reguliert die Schäden am Gebäude (Fensterrahmen, etc.). Auch hier kann (!!) es zu Abzügen kommen. Weiter besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung versucht, Regress beim Verursacher zu nehmen. Dann kommt ggf. 3.) ins Spiel.

3.) Privat-Haftpflichtversicherung:

  • Sollte die Gebäudeversicherung einen Regress geltend machen oder der Vermieter aufgrund einer eventuellen Teil-Regulierung seinerseits noch Ansprüche stellen, ist die PHV anzusprechen. Da in aller Regel sog. "Mietsachschäden" mitversichert sind, werden hierüber die Ansprüche geprüft und die berechtigten Forderungen reguliert bzw. die unberechtigten abgelehnt.

Viele Grüße

Loroth

Der Gebäudeschaden ist seitens des Vermieters versichert. Du zahlst monatlich einen Anteil dazu mit deiner Vorauszahlung auf Betriebskosten.

Was dein Mobiliar und deine Einrichtung betrifft, müsstest/könntest du das über deine Hausratversicherung abwickeln.

Da die Hauptschäden am Mobiliar entstanden sind, ist die Hausratsversicherung zuständig. Bitte mit einem Schadenexperten Kontakt aufnehmen und der weiss weiter und ist Ihnen sicher etwas behilflich dabei. Für den Heizkörper ist Die Gebäudeversicherung zuständig. Egal, welche Versicherung Sie aufsuchen, eine Verzeigung ist Ihnen sicher. Der Vorwurf: Fahrlässige verursachung einer Feuersbrunst, oder gar Vorsätzliche verursachung einer Feuersbrunst. Der Eintrag im Strafregister ist Ihnen sicher, denn die Folgen Ihres Kerzenabenteuers sind sichtbar. Da ist noch ein weiterer Grundsatz: Nicht wissen, schützt nicht vor dem Gesetz. Da können Sie Leichtsinn, als entschuldigung, wohl ins Feld führen, doch helfen wird es Kaum. Jedes offene Feuer ( eine Kerze gehört dazu) ist durch den Verursacher stehts zu Bewachen und zu Kontrollieren. Es sind wenn erforderlich die Nötigen Schritte eizuleiten. Leider ist das eine nicht ganz erfreuliche Nachricht, das bin ich mir durchaus Bewusst, doch ich möchte Ihnen keinen Sand in Ihre Augen Streuen. Deshalb die Klaren Worte.

Es handelt sich um einen Brandschaden. Die an Gebäudeteilen (Fenster, Heizkörper, Tapeten, Wandanstriche etc.) entstandenen Schäden reguliert die Gebäudeversicherung. Selbst wenn der Brand grob fahrlässig herbeigeführt wurde: Die meisten Versicherer verzichten heute - zumindest begrenzt - auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die Schäden an Einrichtungsgegenständen: Hier reguliert die Hausratversicherung.

Falls tatsächlich nicht nur einfache, sondern grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, können die vorgenannten Versicherer Dich ggfs. nach der Regulierung für Teile des Schadens in Regress nehmen. Erst an dieser Stelle käme dann Deine Privathaftpflichtversicherung in's Spiel und würde sich um den Regress kümmern.

Die Versicherung zahlt bei dem Tathergang sicher nicht... backe kleine Brötchen.. Die Polizei wird u.U. erst mal die Ermittlungen in Richtung fahrlässiger Brandstiftung aufnehmen. Das ist nun mal das übliche Prozedere. Ob es dann zu einer Anzeige kommt entscheidet sich im Laufe der Untersuchung und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

piriii 
Fragesteller
 10.12.2014, 20:27

Ok, Danke.

albatros  11.12.2014, 01:17
@piriii

Stimmt nicht, lies bitte meine Antwort. ES gab diesbezüglich erst jüngst ein Urteil in gleichgelagertem Fall.

bwhoch2  11.12.2014, 10:22

Ist die Sache der Polizei überhaupt bekannt? War denn ein Großaufgebot der Feuerwehr vor Ort? Das kann ich mir fast nicht vorstellen bei dem Ausmaß des Brandes.

Capsoni  11.12.2014, 10:27
@bwhoch2

Für die Polizei braucht es kein Großaufgebot. Viele Versicherer fragen bei der Polizei nach ob es eine Akte gibt und ob event. Brandstiftung vorlag.

Loroth  11.12.2014, 15:09
@Capsoni

Ich finde, hier sollte man die Sache nicht "zu hoch hängen": Polizei, Ermittlung, Brandstiftung - das mag alles richtig sein, klingt aber viel dramatischer als es am Ende ist.

Nach der Schilderung des TO liegt hier überhaupt kein strafbarer Tatbestand vor.

piriii 
Fragesteller
 08.07.2015, 04:21
@Loroth

Danke.

piriii 
Fragesteller
 08.07.2015, 04:16

Nachdem die Sache nun schon etwas her ist und im Endeffekt sehr glimpflich(!) für mich abgelaufen ist, muss ich jetzt, da ich wieder einen kühleren ;) Kopf habe, sagen, dass ich diese Ihre Art zu antworten erst einmal wirklich nicht nett und außerdem auch kontraproduktiv finde. Ihre Antwort hat mich damals sehr beunruhigt und ich habe mir mehrere Wochen arg Sorgen gemacht - im Endeffekt umsonst. Die Schwarzmalerei und der belehrende Tonfall von Ihrer Seite, so ist mir jetzt klar, war unangebracht und hat mir damals wirklich kein Stück weiter geholfen.

piriii 
Fragesteller
 08.07.2015, 04:20
@piriii

Sehr glimpflich soll heißen: Keine Polizei, und die Versicherung HAT gezahlt ;)