Hitzesprung im Fenster der Mietwohnung, wer zahlt?

3 Antworten

Laut Frage Fehlverhalten des MIeters anzunehmen, seine Glasversicherung fragt nicht nach Fehlerchen, ordnet und gut ist.

Wurden die rd. 26 EUR/Jahr Beitrag gespart, darf das ja "angerechnet" werden.

Merke: Moderne Scheiben vertragen keine Innen-Rollos und auch keine Schuhkartons

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kyousuka 
Fragesteller
 08.08.2020, 12:16

Glasversicherung habe ich allerdings keine :/

schleudermaxe  08.08.2020, 13:21
@Kyousuka

Dann prüfe einen Regress, wenn Dein Berater/Makler Dir son Ding verweigert hat.

Prüfe, ob der Vermieter eine hat, in manchen VGV gibt es den Zusatzbaustein Glasversicherung für Gebäudeverglasung.

Kyousuka 
Fragesteller
 08.08.2020, 12:22

Außerdem meinte ich die Rollos außen.

Augusttemperaturen sind keine extremen Temperaturen. Du machst dich verdächtig !

Schuhkartons ergeben Hitzestau, besser nicht erwähnen !

pool56  08.08.2020, 01:35

Noch eine Warnung: Die Kartons haben vmtl. auch andere dort länger stehen sehen ...und dein VM könnte sich umhören !

Kyousuka 
Fragesteller
 08.08.2020, 12:21

Wenn es an den Schuhkartons liegt, und es doch selbstverschuldet ist, werde ich das natürlich auch sofort melden und ehrlich sein. Meine Frage war ja, wer letztendlich für den Schaden aufkommen muss. Wenn ich das sein sollte ist das Okay.

pool56  08.08.2020, 22:27
@Kyousuka

Ja, besser so. Wirst vmtl. nicht drum rum kommen. Und klingt ja nach höchstens normaler Fenstergröße, das wird schon noch bezahlbar sein. Seit langem ist ja der ArbeitsPREIS höher als die WarenKOSTEN sind. Das war vor 50 Jahren umgedreht.

Wenn du selber im Internet versuchst 2 bis 3 Glaser Kosten grob schätzen zu lassen, kannst du SELBER dir den billigsten aussuchen, dein VM ist nicht dazu verpflichtet, er muss nur "kostenbewusst" den Auftrag vergeben ...und das ist ein 'Gummiparagraph', also quasi nicht vorhanden.

Warte nicht lange, sonst bröseln dir vllt. bald je nach Glassorte viiiele Splitter im Zimmer herum.

Der Vermieter.

pool56  08.08.2020, 01:21

...FALLS dem Mieter KEIN Eigenverschulden nachgewiesen werden kann !