Fensterrahmen angeschmort?

8 Antworten

Die Rechtschutz ist da erst mal komplett außen vor.

Du verständigst da jetzt den Vermieter und fragst, wie er das haben will. Im Zweifel ist das ein Mietsachschaden, den deine Privathaftpflicht abdecken kann. Alles weitere kann dir dann dein Versicherungsmensch mitteilen.

Dankeschön

Muss ich das dem Vermieter melden

Ja

Zahlt das die Rechtschutz?

Natürlich nicht.

Den Schaden reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters, wenn dort Sengschäden mitversichert sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz über deine Privathaftpflicht.

Den Schaden reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters

Wenigstens einer hier, der es kapiert hat. Dankeschön!

Die Genäudeversicherung übernimmt obligatorisch nur sogenannte Elementarschäden, aber keine Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.

@Guekeller

Das ist totaler Unsinn, den du hier behauptest.

@Valnar25

Ach ja? Dann soll sich der Fragesteller bei deinem Vermieter erkundigen.

@Guekeller
Ach ja?

Ja.

Dann soll sich der Fragesteller bei deinem Vermieter erkundigen.

Wüsste nicht, was der damit zu tun hat.

@Valnar25

...weil jeder Vermieter die Konditionen einer Gebäudeversicherung aus dem Effeff kennt. Das ist seine wichtigste und teuerste Versicherung überhaupt.

@Guekeller

Mein Vermieter hat mit dem Fall trotzdem nichts am Hut. Den kennt der FS doch nicht mal.

@Valnar25

Dann soll er halt irgend einen anderen Vermieter fragen.

Zahlt das die Rechtschutz?

Nein. Unter Umständen jedoch Deine private Haftpflichtversicherung, da es sich um einen Mietsachschaden handelt.

.... offenes Feuer, dann ist das ja ein Fall für die VGV des Vermieters (also ggf. Polizei und Feuerwehr), dessen Beiträge der liebe Mieter ja bezahlt.

Die bezahlt dann auch die komplette Reparatur und alles ohne Abzug.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das musst du dem Vermieter melden. Und die Rechtsschutz zahlt das natürlich nicht. Wenn, dann die Haftpflicht...

Dankeschön, ich meinte auch die Haftpflicht, sorry