Privathaftpflicht Schaden am Fensterrahmen?
Hallo,
Ich habe eine private Haftpflichtversicherung bei der HUK24.
Nun ist folgendes passiert:
Ich habe ein Teelicht auf dem Fensterbrett gestellt.
Dieses ist unglücklich gekippt und hat den Fensterrahmen beschädigt/ verbrannt.
Weis jemand von euch, ob die Versicherung den Schaden bezahlt?
Vielen Dank im voraus
Wer ist gemeint mit: Ja, wir sind Mieter? Der VN ist Mieter, oder wer?
Ja ich bin Versicherungsnehmer und Mieter
6 Antworten
Bestimmt, wenn denn der Vermieter die Schadensumme beziffern kann.
Oft kann der nicht, dann gibt es auch nichts.
Wir sind im Mietrecht, das wäre zu schön, wenn wir das könnten.
Geht ja auch nicht beim Fußbodenbelag.
Was der Mieter beschädigt, muss er auch reparieren (lassen) Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, gilt natürlich der Zeitwert des zu ersetzenden Objekts.
Zum Glück muss der nicht, so auch meine Erlebnisse.
Wird der Fußbodenbelag zerbröselt, gibt es ja auch keinen neuen.
Schon besser, und den möge der Vermieter doch erstmal beziffern.
Ein Feuerschaden am Gebäude ist eigentlich über die Gebäudeversicherung gedeckt. Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Aber die Gebäudeversicherung macht dann Regress geltend. Dieser wiederum ist durch deine PH gedeckt.
Grundsätzlich leistet Deine Versicherung, wenn Du versehentlich das Fenster des Hausbesitzers beschädigt hast.
Manche Versicherungen sind da sehr pingelig und überprüfen genau, ob der Schaden auf diese Art und Weise entstanden ist. Versuche es einfach zeitnah mit einer Meldung und einem Foto des Schadens. Viel Glück.
wenn das Fenster deinem Vermieter gehört, schon
Ja wir sind Mieter
...und Mietsachschäden sind in deiner Police mitversichert?
Wenn das Fenster nicht dein Eigentum ist, sondern das deines Vermieters, dann ja.
Auch wenn es eine Kerze war?
Nur NICHT, wenn du das absichtlich angekokelt hättest.
Wenn es keine vorsätzliche Schadensherbeiführung war, ja.
Der Vermieter kann einfach die Reparatur des Fensters verlangen.