Wer haftet für Schäden, wenn der Nachttopf regelmäßig umgefallen ist und dadurch der Holzboden kaputt ging?
Meine Freundin (21) wohnte eine Zeit lang mit ihrer Mutter in einem Mietshaus. Sie hatte im Dachgeschoss mehrere Zimmer und hatte einen Nachttopf am Dachboden stehen. Sie hatte dort kein Licht und es ging öfter mal etwas daneben. Außerdem ist ihr der Nachttopf mehrmals am Holzboden umgefallen.
Die Schäden sind in einem Zeitraum von 6 Jahren nach und nach entstanden. Der komplette Holzboden ist kaputt und in Zimmern darunter ist es durch die Decke gesickert und die Wände sind deshalb z. T. geschimmelt.
Der Vermieter hat jetzt alle drei aus der Wohnung geschmissen und derzeit steht offen, wer für die Schäden haftet. Zahlt da die Versicherung?
6 Antworten
Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers würde aufkommen.
Welche Haftpflicht leistet denn bitte bei grober Fahrlässigkeit nicht? Da würde ich mir aber schnell eine andere Gesellschaft suchen, die grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließt.
Die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles ist in JEDER Haftpflichtversicherung mitversichert.
Aber der hier vorliegende Fall ist eh ausgedacht.
Wenn der Verursacher des Schadens kein Geld hat um den Schaden zu ersetzen, bleiben die Kosten am Vermieter hängen.
Das zu sanieren kann Kosten in mittleren fünfstelligen Summe verursachen. Die Freundin wird wohl kaum für den Schaden aufkommen.
LA
Die haftpflicht. Im besten Falle. Oder der Mieter. Dieser hat die Schäden ja verursacht.
Aufs Klo zu gehen war wohl keine Option?
Der Verkäufer vom Topf, denn der hätte nur verkaufen dürfen an die, die damit auch umgehen können.
auf welche Grundlage beruht diese Aussage?
Rechtsprechung in den USA
OMG!
Was für eklige Personen sind denn deine Freundin und ihre Mutter???
Wer geht denn heutzutage noch auf einen Nachttopf? Noch nie was von einer Toilette gehört? Und wenn schon, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man nicht merkt, wenn der umfällt! Um solchen Schaden zu verursachen, müssen die Fäkalien ja monatelang in den Holzboden gesickert sein! Den Gestank in diesem Raum mag man sich ja gar nicht vorstellen!
Es wird ihnen wohl nichts anderes übrigbleiben, als für den Schaden aufzukommen, den sie ja grob fahrlässig herbeigeführt haben!
Nur, wenn es nicht grob fahrlässig geschehen ist und das ist in diesem Fall ja sehr wohl der Fall!