Umzugskosten bei Wasserschaden.Wer zahlt?

2 Antworten

Die Gebäudeversicherung übernimmt den Abbau und späteren Aufbau der Möbel. Inkl. Transport innerhalb des Hauses. Außerhalb des Hauses und die Einlagerungskosten würden durch eure Hausrat abgedeckt werden. Was in eurem Fall dann aber nicht zutrifft.

Mit der Lösung in die obere Wohnung haben alle den geringsten Aufwand!

Harburgvikings 
Fragesteller
 12.01.2016, 09:59

Super. Genau der Meinung War ich ja auch nur mein Vermieter sagt das Gegenteil. Hmm mal schauen. Vielen Dank

IGEL999  12.01.2016, 10:28
@Harburgvikings

Kennst du die Gebäudeversicherung? Wenn nicht, schau mal in deiner alten Betriebsabrechnung nach und ruf dort direkt an, wenn dir dein Vermieter den AP nicht nennen will.

Lass dir die Aussage schriftlich zeigen. Er hat bestimmt schriftlich eine Kostenübernahme der VS vorliegen. Da sind auch Einschränkungen und Ausschlüsse aufgeführt.

Nach §§535 ff BGB schuldet der Vermieter eine mängelfreie Wohnung.

Das bedeutet, er trägt sowohl die Kosten des Umzug inkl. der Montagekosten und Einlagerung. Welche Versicherung dann was leistet, das darf nicht Ihre Sache sein.

Ich empfehle dringend sich eines Anwalts zu bedienen, denn Sie haben auch noch einen Schadenersatzanspruch wegen der vergangenen 9 Monate.