Umzugskosten bei Wasserschaden.Wer zahlt?
Folgende Situation: Im April letzten Jahres haben wior bei uns in der Whg einen Wasserschaden enddeckt. Diesen haben wir dann auch unverzüglich unserem Vermieter gemeldet. Es stellte sich heraus das wir für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. der Abfluss unter der Duschwanne hatte ,wohl aufgrund einer verotteten Dichtung ein Leck ,so dass whrscheinlich Monate lang dort das Wasser plätscherte.Da wir eine Erdgeschosswohnung bewohnen hat sich ,logischer Weise auch niemand unter uns über Wasserflecke etc beschweren können. Es folgte eine Odysse von Gutachten.Verschiedene "Experten" gaben sich hier die Klinke in die Hand.Letztendlich kam heraus das unsere Whg komplett Saniert werden muss. Nach nunmehr!!!!! 9 Monaten !!!!!!!!! soll jetzt Bewegung in dioe Sache kommen und mit der Sanierung begonnen werden. 2 Etagen über uns ist eine Whg frei und bereits bezugsfertig. Unser Vermieter stellt uns die Whg für die Dauer der Sanierung zur Verfügung. Nun meine Frage: Wer kommt für die Umzugskosten auf?Auch wenn es nur 2 Etagen sind ,so ist doch eine menge zu Bewegen.da wir erst am 18. den Schlüssel bekommen und auch am 18. Abends komplett hier raus sein müssen.Küche muss komplett demontiert werden ua. meine hausratVersicherung sagt das die Kosten für den Umzug die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt.Die Versicherung des vermieters sagt die Kosten für den Umzug sowie für die Einlagerung der Möbel trägt meine Hausrtatversicherung. Guter rat ist also Teuer.
2 Antworten
Die Gebäudeversicherung übernimmt den Abbau und späteren Aufbau der Möbel. Inkl. Transport innerhalb des Hauses. Außerhalb des Hauses und die Einlagerungskosten würden durch eure Hausrat abgedeckt werden. Was in eurem Fall dann aber nicht zutrifft.
Mit der Lösung in die obere Wohnung haben alle den geringsten Aufwand!
Kennst du die Gebäudeversicherung? Wenn nicht, schau mal in deiner alten Betriebsabrechnung nach und ruf dort direkt an, wenn dir dein Vermieter den AP nicht nennen will.
Lass dir die Aussage schriftlich zeigen. Er hat bestimmt schriftlich eine Kostenübernahme der VS vorliegen. Da sind auch Einschränkungen und Ausschlüsse aufgeführt.
Nach §§535 ff BGB schuldet der Vermieter eine mängelfreie Wohnung.
Das bedeutet, er trägt sowohl die Kosten des Umzug inkl. der Montagekosten und Einlagerung. Welche Versicherung dann was leistet, das darf nicht Ihre Sache sein.
Ich empfehle dringend sich eines Anwalts zu bedienen, denn Sie haben auch noch einen Schadenersatzanspruch wegen der vergangenen 9 Monate.
Super. Genau der Meinung War ich ja auch nur mein Vermieter sagt das Gegenteil. Hmm mal schauen. Vielen Dank