Wohnungsbewerbung - Wie gestalten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Wohnung würde auf jedenfall denk ich bis auf ne Kleine Eigenbeteiligung vom Amt bezahlt werden. (Umzugsberechtigung liegt vor).

Böser Fehler!

Entweder ist die Wohnung angemessen; dann muss die volle Miete getragen werden; oder sie ist unangemessen; dann darf es keine Zustimmung zum Umzug in diese Wohnung geben ... mit allen negativen Konsequenzen für die Umzugskostenübernahme.

BewerberinHeute 
Fragesteller
 20.04.2012, 07:43

die Miete beträgt 280KM / angemessen 245KM / WM 350

die dürfen mir wegen 35€ das nicht verweigern da die Wohnraumgröße mit 36qm² nicht überschritten wird und die 35€ aus eigener Tasche gezahlt werden...

Zudem hab ich das schon mal gehabt - darum gehts auch nicht in meiner Frage!

VirtualSelf  20.04.2012, 09:06
@BewerberinHeute

die dürfen mir wegen 35€ das nicht verweigern da die Wohnraumgröße mit 36qm² nicht überschritten wird und die 35€ aus eigener Tasche gezahlt werden...

Aber hallo.
Das dürfen die nicht nur, das müssen sie sogar; die Wohnraumgröße spielt dann in der Regel keine oder eine untergeordnete Rolle, wenn die Wognung zwar größer, aber noch angemessene von der Gesamt-Miete her ist; in dem Fall kommt dann ggf. die sog. Produktheorie zum Tragen.
Aber in deinem Fall ist das Produkt selbst schon unangemessen. Daraus, dass man es in der Vergangenheit - möglicherweise widerrechtlich - genehmigt hat, kannst du also weder einen Anspruch auf die Zukunft ableiten, noch überhaupt einen Rechtsanspruch.

Bevor du also ein Bewerbung verfasst, solltest du abklären, ob die Wohnung überhaupt genehmigt werden wird.

BewerberinHeute 
Fragesteller
 20.04.2012, 12:14
@VirtualSelf

Tja Pech für dich, wenn der Mieter der Wohnung die Eigenbeteiligung gewährleisten kann wird die Grundmiete vom Amt bezahlt da die ja sowieso zustimmen wenn ich die Mietbescheinigung vorlege mit Kopie vom Mietvertrag dann hat sich das geregelt. Weil der Stellplatz und die Garage wird auch mit Eigenbeteiligung gezahlt - dann müssten Sie ja alle ablehnen!

Das trifft nur zu was du meinst wenn die Wohnfläche zu groß ist und selbst da zahlen Sie dann bis zu 6 Monaten die Miete und man muss dann in der Zeit ne neue Wohnung finden.

Ich hab nachgefragt! :-P

VirtualSelf  20.04.2012, 12:26
@BewerberinHeute

Glück gehabt, dass es in deiner Kommune etwas ... nunja ... rechtlich fragwürdig gehandhabt wird. Hast dir die Auskunft hoffentlich schriftlich geben lassen.

Das Gewährleisten der Eigenbeteiligung ist nämlich eine solche Sache im Alg2-Bezug: nicht nur, dass zukünftige Mieterhöhungen Probleme bereiten, auch die grundsätzliche Gefahr, dass Mietschulden auflaufen, ist viel zu groß.

Die Wohnungsgröße ist bei zu teurer Wohnung grundsätzlich irrelevant; dadurch, dass sie kleiner als maximal zulässig ist, ändert sich ja nichts an der oberen Grenze; das einzige, was sich ändert, ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis.

BewerberinHeute 
Fragesteller
 20.04.2012, 12:55
@VirtualSelf

Man muss die Differenz als Hartz 4 Empfänger lediglich bestreiten können da man aber ja die 374.- bekommt und die Miete vom Amt dem Vermieter überwiesen werden kann, kann es sein das die dann von den 374.- die 35.- einbehalten und auf die Miete anrechnen und dem Vermieter direkt überweisen!

So gibt es keine Mietschulden!

Also, eine Bewerbung für eine Wohnung sollte ein nettes Bild des Bewerbers enthalten und den Grund beinhalten, warum man die Wohnung haben möchte. Außerdem macht sich es gut einen kurzen beruflichen Werdegang mit auf zu listen.

Alles Wissenswertes zur Bewerbung für eine Wohnung gibt es unter:

http://www.ratgeber-wohnungsbewerbung.de

Eine Vorvermieterbescheinigung, Einkommensnachweise ( die letzten 3 ), Persokopie, Schufaauskunft etc. sollten auch dabei sein. Je mehr Infos man dem Vermieter gibt, um so höher sind die Chancen die Wohnung zu bekommen. Also viel Erfolg

BewerberinHeute 
Fragesteller
 07.06.2012, 10:02

Wohnung schon längst gefunden, trd Danke