Muß ich eine Betriebskostenabrechnung vorlegen?

Wie wird die Wohnung beheizt? Mit einer Gastherme in der Wohnung oder über eine Zentralheizung?

Stadtwerke Nahwärme. Selbst angemeldet. Unter Betriebskosten stehen nur Müll und Straßenreinigung drin.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine BK - Abrechnung benötigst du dann nicht, wenn du eine Pauschalmiete zahlst, also in deinem Mietvertrag keine monatlichen Abschläge für kalte Neben - und Heizkosten aufgeführt sind.

Dann ist mit der Zahlung der Miete alles abgegolten, der Vermieter muss dann keine BK - Abrechnung erstellen, hat dann aber auch keinen Anspruch auf eine Nachzahlung, falls der Verbrauch z.B. durch einen harten Winter mal viel höher sein sollte.

Du müsstest dann nur eine Endabrechnung vom Gas - und Wasser einreichen, die du ja vom Versorger bekommst, Strom musst du nur dann nachweisen, wenn du diesen zum heizen - bzw. erwärmen des Wassers ( dezentral durch Boiler oder Durchlauferhitzer ) und nicht nur für den normalen Haushaltsstrom benötigen würdest, falls du nicht nur eine Pauschale für die dezentrale Erwärmung des Wassers bekommst.

Sobald in deinem Mietvertrag außer der Grundmiete auch noch ein zusätzlicher monatlicher Abschlag für z.B. Müll, Hauslicht, Reinigung Treppenhaus, Pflege Außenanlage, Winterdienst usw. auftaucht, dann ist der Vermieter zur Erstellung einer BK - Abrechnung verpflichtet.

Dann brauch ich keine. Gesamtmiete pauschal. Gas und Wasser eigener Vertrag mit den Stadtwerken.

@Dougan

Wenn in deinem Mietvertrag nur ein Betrag steht und nicht noch ein Abschlag für kalte Nebenkosten, also wie schon geschrieben für z.B. Müll, Hauslicht, Reinigung Treppenhaus, Außenanlage, Winterdienst usw. dann solltest du einen pauschalen Mietvertrag haben.

Dann muss auch keine BK - Abrechnung erstellt werden, hast du ja nach deiner Aussage die letzten 2 Jahre auch nicht bekommen, dann musst du nur deine Abrechnung von Gas und Wasser in Kopie einreichen, wenn du nicht mit Strom heizen musst und nur einen Abschlag für deinen normalen Haushaltsstrom zahlst.

Den muss man ja aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen und ein Guthaben daraus würde kein Einkommen darstellen und muss demnach auch nicht nachgewiesen werden, weil es keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch hat.

Du solltest dich dann mal mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und erklären das du eine Pauschalmiete zahlst und die letzten Jahre auch keine BK - Abrechnung benötigt hast und der Vermieter auch nicht verpflichtet ist eine zu erstellen.

Danke dir für deinen Stern !

Hast Du für die Nebenkosten einen Abschlag oder einen Pauschalbetrag gezahlt?

Das sagt Dein Mietvertrag.

Im 1. Fall kannst und solltest Du auf eine Abrechnung durch den Vermieter bestehen. Am Ende des Folgejahres erlöschen die Ansprüche daraus.

Pauschalbetrag. So stand es auch im Mietvertrag.

@Dougan

Beim Pauschalbetrag gibt es normal auch keine Abrechnung. Wozu will das Amt die denn haben? Sprich mal mit denen und sag, dass Du pauschal bezahlt hast (was recht selten ist).

@DerEinsiedler

Falls es wider erwarten eine Nach- oder Rückzahlung gibt.

@Dougan

Das gibt es bei pauschalen Zahlungen nicht.

@DerEinsiedler

Abschlag hieße also Kaltmiete x Euro plus Nebenkosten x Euro?

Ich habe NUR Miete x Euro gezahlt.

@Dougan

Nein, so ist das nicht ganz richtig.

Entscheiden ist, ob du die Nebenkosten pauschal bezahlst oder nicht.

Wie Du es bezahlst (mit einer Miete zusammen oder nicht) ist egal.

Es gibt also:

Nettomiete + Nebenkosten pauschal.

Brutto miete inkl. Nebenkosten pauschal.

Nettomiete + Nebenkostenabschlag.

=> immer wenn die Nebenkosten pauschal gezahlt werden, dann braucht es keine Abrechnung der Nebenkosten.

@DerEinsiedler

Dann Bruttomiete Inklusive Nebenkosten pauschal

Das ist so wohl kaum zulässig, das müsste der Vermieter wissen.

Laut BGB sogar der Normalfall,

Es heißt keine Abrechnungspflicht bei Pauschalmiete.

Das muss ein ganzbesonderes JC sein, dass dir einen Pauschalmietvertrag genehmigt. Hast du denn das Angebot des Vermieter dir vor 2 Jahren genehmigen lassen? Normal wäre: Grundmiete + Heizkosten + Betriebskosten als Angebot zur Vorlage beim JC. Bist du ALG 2 - Empfänger?

Als Hartzler muß man sich immer Mietverträge vom JC gebehmigen lassen. Hatte damals jedoch einen anderen Sachbearbeiter.

Wenn das JC eine Aufschlüsselung der NK haben will ist das ihr gutes Recht, schließlich hat sie dir die Wohnung genehmigt, wovon ich ausgehe.

Fordere eine detaillierte NK - Aufstellung vom VM an. Der ist dazu verpflichtet.

Wenn du beim JC unter Zeitdruck stehst ( Termin ) für etwaige Weiterzahlung der Miete, dann setze dem VM eine Frist, z.B. 14 Tage.