Mieter hat Unterschrift gefalscht,anzeigen?
Unser Mieter, der Miete seit Einzug im November 2017 die Miete nur stockend in 4 Raten, die letzten Beiden garnicht zahlte und auch Kaution null kam. Forderte von uns ihm eine Mietbescheinigung auszufüllen was wir ablehnten. Begründung, die Wohnung ist doppelt so groß wie vom Amt genehmigt und das macht man bevor man einzieht. Nun rief uns jemand vom Amt an und fragte ob wir dem Mieter eine solche Bescheinigung unterschrieben hätten. Einer aufmerksamen Bearbeiterin kam das ganze nicht echt vor. Wir haben nie so etwas unterschrieben. Die Unterschrift setzte wohl der Mieter selber darunter. Auch die qm stimmen nicht die er angab. Wie geht man mit so viel Frechheit und Unverfrorenheit vor?
6 Antworten
Mit ner Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fristloser Kündigung !
Räumungsklage und zwar schnell !
@Fragesteller:
Pers. Rat:
Jetzt nicht mehr lange fackeln, anderenfalls besteht das Problem bis "zum jüngsten Tag" weiter. Deshalb am besten SOFORT
Anwalt einschalten, Räumungsklage beantragen. Sobald diese durch ist, wird der Laden ggfs. unter Polizeischutz geräumt. Die Voraussetzungen dafür sind lt. Sachverhaltsschilderung mehr als gut:
. Urkundenfälschung (Straftat)
. ausbleibende Mietzahlungen bzw. Kaution
Der Mieter wäre nach erfolgreich durchgesetzter Räumung gewissermassen obdachlos...Woran er jedoch ausschliesslich selbst schuld ist.
Nach erfolgter Wohnungszwangsräumung jedoch daran denken: Austausch aller Wohnungsschlösser..So daß der Kuckuck nicht ganz zufällig wieder einen Weg ins "alte Nest" findet.
Sucht euch einen Anwalt.
Wenn der Mieter von der Kündigung nur genervt ist wird der so ohne weiteres nicht ausziehen wollen. Da müsstet ihr den schon raus klagen und das dauert seine Zeit.
Wir wechseln die Schlösser aus. Dann bekommt er Termine um seine Sachen zu holen. Jahrelanges klagen haben wir mit anderen Mietern durch. Er hat uns nur belogen und betrogen. Er wußte das er sich die Wohnung nicht leisten kann. Wir sind auf ihn herein gefallen.
Wir wechseln die Schlösser aus.
Dann habt ihr eine Anzeige wegen Nötigung am Hals und der Mieter kann den Zugang zur Wohnung im Eilverfahren gerichtlich erzwingen (ob er es tut sei dahingestellt), aber die Kosten dafür würdet ihr tragen.
Jahrelanges klagen haben wir mit anderen Mietern durch
Sorry wenn ich hier persönlich werde aber ihr seid ggf. ungeeignet und unprofessionell was die Vermietung von Objekten angeht.
Ohne eine Klage geht es nicht. Ein Rechtsstaat funktioniert nunmal nicht nur in eine Richtung.
Für die Zukunft:
- Schufa/Bürgel/Creditreform Auskunft von jedem Mietinteressenten
- Vorvermieterbescheinigung. Vorvermieter daraufhin kontaktieren und Bescheinigung bestätigen lassen.
- 3 Monatsmieten Kaution
- letzte 3 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen letzten 2 Steuerbescheide und eine aktuelle BWA
- Evtl. mal überlegen, wenn ihr mehrere Objekte habt nach einer Sondereigentumsverwaltung zu suchen. Vermieten heißt für mich ich habe als Vermieter keine Arbeit damit. Ich kassiere Geld. Alles andere macht die Verwaltung bzw. der Steuerberater.
Strafanzeige wegen Urkundenfälschung obwohl das wird eh das Jobcenter tun inkl. der Anzeige wegen Betrugs und Rückforderung evtl. zu Unrecht erhaltener Leistungen.
Warum zum Geier zieht so ein Abschaum bei euch ein? Ihr müsst ja im Vorfeld quasi ALLES falsch gemacht haben im Zuge der Mieterauswahl.
Fristlos kündigen und Räumungsklage anstreben.
Als erstes möchte ich auf einen Kommentar von dir eingehen. Du hast geschrieben, die Schlösser austauschen zu wollen. Dieses Vorgehen ist unzulässig, damit kannst du selber Probleme bekommen!
Du musst stattdessen sorfort Räumungsklage bei Gericht einleiten. Mit diesem Titel beauftragst du dann einen Gerichtsvollzieher. Dieser ist es dann, der euch den Besitz, also den Zutritt zur Wohnung übergibt. Alles andere ist gesetzeswidrig.
Die Sache mit der Urkundenfälschung überlässt du dem Jobcenter. Die werden ihrerseits sicherlich Strafanzeige erstatten und Sanktionen verhängen. Euch muss nur der Vertrag bzw. die Räumung interessieren.
Nun. Ich denke Mal der bekommt schon vom Amt einen drauf. Ist ja in diesem Fall schon fast eine Urkundenfälschung.
Ihr könntet das jetzt als Kündigungsgrund nutzen um ihn rauszuwerfen.
Klar könnt ihr ihn auch richtig fertig machen wenn ihr es darauf anlegt.
Unterschriften fälschen KANN (muss aber nicht) sogar mit Gefängnis vergolten werden.
Er ist seit Wochen schon überfällig mit dem verlassen der Wohnung.
Räumungsklage Dann kannst ihn samt seinen Sachen auf die Straße.
Du darfst auch das schloss ausbauen und anderen Schlüssel rein wenn er gerade draußen ist.
Vorausgesetzt du hast die richterliche Verfügung darüber, denn in Deutschland darf ja niemand obdachlos sein.. da gibt's so ein Schutzgesetz.
Die fristlose Kündigung hat er schon seit Wochen. Sie nervt ihn nur. Er möchte nicht dort ausziehen. Seine Worte.