Miete trotz Elternbürgschaft bei Hartz 4?

3 Antworten

Die Elternbürgschaft ist kein Problem, wenn du die Miete bezahlen kannst. Wenn der Vater als Mitmieter im Mietvertrag steht schon. Dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und er muß für dich Unterhalt bezahlen. Schon jetzt Hartz4 beantragen damit du krankenversichert bist. Du bist verpflichtet dich arbeitssuchend zu melden sobald du erfährst das du arbeitslos wirst. Absagen kannst du immer noch wenn du inzwischen einen Job findes.

Ja kann es. Es müsten dannn deine Eltern zahlen. Warum brauchst du denn eine eigene Wohnung, die du nicht selber Bezahlen kannst. Oder bist du schon über 25 Jahre? So ist das Sozialsystem nicht gedacht, dass sich jeder eine Wohnung nimmt die er vom staat bezahlt bekommt.

Wieso günstigere, die soll dann das amt übernehmen. Dann bleib doch bei der anderen!

Wie wäre es erst Arbeiten, dann umziehen!

Gruß

helmutgerke  03.09.2012, 10:04

was bitte hat denn die KdU Übernahme seitens Jobcenters mit einer Elternbürgschaft gemeinsam?

Die Elternbürgschaft dient lediglich als "Ausfallsicherheit"

elcaracho 
Fragesteller
 03.09.2012, 10:04

Ich bin 30, meine Eltern sind also nicht mehr unterhaltspflichtig. Ich lebe derzeit noch von Erspartem. Falls in den nächsten vier Wochen nicht mit einem Job klappt, werde ich Hartz4 beantragen.

Umzug: jetzige Wohnung zu teuer, außerdem will ich mit meiner Freundin zusammenziehen, plus bessere Jobchancen am neuen Ort. Die Umzugsgründe sind meine Sache, hier geht es um die Bürgschaft.

In diesem Fall würde mein Vater als Mitmieter im Vertrag geführt.

diroda  03.09.2012, 10:18
@elcaracho

Mitmieter ist nicht gut. Bürge ist kein Problem, solange du bezahlen kannst.

Keine Sorge, das Amt hat da nix gegen.

Grund: Kaution gibt es grundsätzlich nur als Darlehen, d.h., dass man dir jeden Monat 10% des Regelsatzes als Rate einbehalten hätte, bis du den Kautionsbetrag zurück erstattet hast...und das kann Jahre dauern!

Denn bei einem Regelsatz von 374€ beträgt die rate gerade mal 37,40€. Und bei einer (Beispiel) Kaution von 750€ (3x250€ Kaltmiete) wären das mal eben 21 Monate Rückzahlung, das sind fast 2 Jahre. Vorausgesetzt natürlich, dass du keine weiteren darlehen benötigst für Erstausstattung etc.

Grundsätzlich ist aber erst einmal die Frage zu beantworten, ob du überhaupt einen eigenen Wohnsitz vom Amt genehmigt bekommst....denk an die U25-Regel und an die Zumutbarkeit von Wegstrecken!