Mietbescheinigung = Wohnberechtigungsschein?

3 Antworten

Hallo ,

JOBcenter als Amt mit alg 2 ja.

Arbeitsagentur mit Alg 1 nein.

Wohngeldstelle als Amt ja.

Arbeitsagentur mit Kinderzuschlag !!!( - nicht! Kindergeld) ja

Arbeitsagentur mit Kindergeld - neim

Barfögamt - ja

Jugendamt mit Alleinerziehendzuschlag - nur in Kombination mit Wohngeld oder Kinderzuschlag - ...ja

Finanzamt - nein.

Rentenkasse - Erwerbsminderungsrente -nein

Versorgungsamt - nein

Versorgungsamt bei Behinderung- manchmal.

Es gibt 150 Verschiedene Leistungen.

Kannst du höhe und exakte Art deiner Einkünfte und die Art des Amts verraten oder müssen wir jetzt raten ;9)

Lach :0)

Woher ich das weiß:Recherche

Da das Amt dir eine Wohnung zahlt, erfüllst du in der Regel auch gleichzeitig die Voraussetzungen, einen WBS zu bekommen. Also beantrage den Schein einfach mal.

natürlich. Du ksnnst dir keine Wohnung leisten & bist auf Hilfe vom Staat angewiesen, da musst du dich an die Spielregeln halten

mietbescheinigung ist nicht das gleich me wie Wohnberechtigungsschein