Mietvertrag ohne Zustimmung des Jobcenters unterschreiben?

8 Antworten

mit u25 bekommst du nur die zusicherung einer wohnung, wenn du für den auszug einen darfschein hast. ansonsten bekommst du keine zusicherung.

wenn die wohnung 30euro zu teuer ist, dann bekommst du die zusicherung nur bis zur maximalen kdu - so du einen darfschein hast. die kosten darüber musst du aus dem regelsatz bezahlen. weiterhin bekommst du keine umzugskosten und kein kautionsdarlehen. das sind kosten die du selbst bezahlen musst.

sollte es zu nachforderungen aus betriebskosten kommen, werden auch diese nur bis zur angemessenheit übernommen. den rest zahlst du wieder aus der eigenen tasche.

hast du wie gesagt keinen darfschein, bekommst du garnichts, außer den regelsatz für u25.

Verlasse Dich NIEMALS in Deinem Leben auf Geschwätz. Schon gar nicht von Geschwätz einer Mitarbeiterin einer Behörde, die laut darüber urteilender Richter mindestens 50% fehlerhafte Bescheide schriftlich raus gibt. Von den mündlichen falschen Angaben mal ganz zu schweigen.

Und an der Rezeption

Entschuldige mal, die sitzt an der Rezeption und ist ganz gewiss nicht Dein Fallmanager. Der bewilligt schriftlich oder nicht. Wenn nicht lass Dir die Begründung auch schriftlich geben.

Alle andere Vorgehensweise ist sinnfrei, schädlich, dummes Zeug.

Von den mündlichen falschen Angaben mal ganz zu schweigen.

Dann heißt es nämlich: "Soooo hab ich das nie gesagt, das müssen Sie falsch verstanden haben."

Und wer ist der Gelackmeierte? Sicher nicht das Job-Center......

@Lotta1965

Nö. Die sagen Dir noch höhnisch grinsend ins Gesicht, dass sie eine sehr gut aufgestellte Rechtsabteilung haben.

Du darfst den Mietvertrag erst unterschreiben, wenn Du das ok vom JC hast. Und dazu mußt Du ein Formular, daß Du beim JC kriegst, vom Vermieter mit allen Kosten (Kaltmiete, Heizung, Warmwasser) unterschreiben lassen. Meinst Du das mit Mietbescheinigung?
Die können, die Übernahme der Wohnkosten wegen 30€ “zuviel“ verweigern...

Und ausfüllen natürlich auch☺

Ja die haben die Wohnung mündlich abgelehnt. Aber wenn ich die Wohnung trotzdem haben wollen würde, meinte sie ich muss einfach den Mietvertrag unterschreiben und nochmal wieder kommen.

@Anchor1205

Das JC sagt nein-du aber unterschreibst trotzdem und das Amt soll gefälligst zahlen?

Ja, nur wenn du das machst, dann bezahlt das Amt entweder gar nicht oder im besten Fall mußt Du “nur“ die 30€ von deinem Bezug selber an den Vermieter bezahlen.. Das Amt hat schon mündlich abgelehnt, da werden sie nicht zustimmen, nur weil Du einen unterschriebenen Mietvertrag vorlegst.

@Alicia54

du zahlst nicht nur die 30 euro selbst jeden monat, sondern auch umzugskosten, renovierungskosten, kaution - das wird dann abgelehnt werden.

Das wäre dumm von dir, denn heute wollen die Vermieter eine Bescheinigung vom Jobcenter haben, damit gewährleistet ist, dass die Miete auch bezahlt wird.

Kommt dann darauf an, ob du das Zuviel an Miete selber stemmen kannst und ob der Umzug nicht übernommen wird.

Also stelle schnellstens deinen Antrag, sonst hast du einen Mietervertrag an der Backe ohne Zusicherung vom Amt. Dann weist du auch, bis welcher Höhe die Miete übernommen wird.

Du wirst auch evtl. eine andere Wohnung finden.

Die Frau sagt ich kann keinen Antrag stellen, bevor ich nicht den Mietvertrag unterschrieben habe

@Anchor1205

welche frau sagt das? du hast keinen leistungsbezug? dann bekommst du garnichts.

Glaub mir, andere Wohnungen sind noch teurer. Die Mieten sind hier unmöglich.

Er muss dem Vermieter doch gar nicht unbedingt sagen das er Leistungen vom Jobcenter bekommt...?

@Kamikaze2001

Unter U25,? Da wird jeder Vermieter erst mal eine Selbstauskunft haben wollen, mit Angaben wie lange man arbeitet, so einfach ist das nicht. Dann wird das eh herauskommen.

@Turbomann

Hmm... Meine u25 Wohnungssuche ist schon über 10 Jahre her, damals war das zumindest nicht so. Aber in der heutigen Zeit vermutlich verständlich wenn die sowas verlangen.
Hatte jetzt eher den Gedanken das er die Miete ja vom JC bekommen könnte und dann an den VM zahlt, dann würde es ja nicht auffallen...

Ich habe eine Festanstellung, aber nur auf 450€ Job. Der Vermieter weiß das und unterschreibt schonmal den Vertrag. Ich werde vermutlich erstmal die Unterschrift meinerseits weglassen, um nachher nicht auf die Nase zu fallen..

@Anchor1205

Na dann hoffen wir mal, dass du nicht trotzdem auf die Nase fällst.

Der Vermieter verlässt sich darauf, dass du die Wohnung dann nimmst und er evtl. dann doch nicht vermieten kann, wenn du die Zusage vom Amt nicht bekommst.

Nein, bevor du unterschreibt MUSS die Arge die Zustimmung geben. Gerade weil die Wohnung 30€ zu teuer ist, könnte denen als Grund ausreichen um die Wohnung abzulehnen. Ich würde das nicht vorher unterschreiben

Die können mir keine Zustimmung geben, da das Jobcenter die Miete nicht voll übernehmen kann.

Man kann mir aber auch nicht verbieten in eine Wohnung einzuziehen.

@Anchor1205

Nein kann man nicht, aber die Arge hat auch ihre Vorschriften und die bestimmen leider, welche Wohnung dr bezahlt wird, so sieht es aus.

In Berlin war eine Frau vor Jahren, die musste sogar in eine kleinere Wohnung umziehen, die teurer war, wie die größeren nur wegen der QM Zahl. Zwar etwas hirnrissig aber so kann es auch laufen.

Verbieten können sie es nicht, aber wenn du nicht die Einwilligung von der arge einholst, können sie sich die eigen die Miete zu bezahlen

Am du keine Zustimmung für die Wohnung bekommst, würde ich eine andere suchen, denn wenn sie die Wohnung nicht bezahlen folgen dir dich noch mehr Probleme. Du kannst ja von alleine auch nicht die Wohnung bezahlen ➡️du bekommst da als Folge die Kündigung für die Wohnung ➡️evtl Räumungsklage mit eventueller Durchsetzung der Polizei ➡️resultierende Mietschulden➡️dadurch bekommst du nur schwer eine neue Wohnung