Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?

1 Antwort

Wenn Du ein Unternehmen gegründet hast, dann hast Du doch sowieso einen Steuerberater. Dieser ist auch für die Beantwortung dieser Frage zuständig und macht das für Dich so sicher, dass nicht irgendwann der Hammer nach kommt.

Meine Antwort, die ich Dir gebe, ist also immer unter dem Aspekt zu sehen, dass die endgültige Entscheidung, wie Du es machst, der Steuerberater treffen sollte.

Büroküche

Badezimmer mit WC und Waschgelegenheit für Dich während der Arbeit und evtl. Angestellte.

Privates Schlaf- und Wohnzimmer: Das muss doch nicht sein. Der eine Raum ist Dein Lagerraum und der andere ist Dein Aufenthaltsraum für Pausen.

Dass dann im Lager hinter den Regalen mit den vielen Kartons dann auch noch ein Bett steht, ist einfach notwendig, um ggf. auch mal ein stärkendes Schläfchen zu halten.

Ich denke, wenn es nicht wirklich Deine Privatwohnung ist und locker als solche erkennbar ist, wirst Du die Wohnung auf diese Weise komplett absetzen können.

Eine Privatwohnung erkennt man z. B. daran, dass sie vollkommen abgeschlossen ist, sodass weder Mitarbeiter noch Kunden ohne weiteres rein können. Darüber hinaus ist ein Wohnzimmer, eingerichtet für private Wohnzwecke von der Einrichtung her doch etwas anderes, als ein Aufenthaltsraum zu einem Büro. Gleiches gilt für das Schlafzimmer.

Mein Vorschlag: Wenn Du dort nicht wirklich wohnen willst, mach es so, wie ich oben beschrieben habe und wenn Du auch Deine Wohnung da hin verlagern willst, bleib ehrlich und gib nur das als Betriebsausgaben an, was im weitesten Sinne auch zum Betrieb gehört.