Kann ich meine Wohnung als Firmensitz beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt anmelden und die entsprechenden Kosten von der Steuer absetzen?

6 Antworten

Die Anfallenden anteiligen Nebenkosten stellen Betriebsaufwendungen dar, die jedoch maximial bis 1.250€ im Jahr abzugsfähig sind (§4 (6b) EstG).

Der Laptop stellt je nach Kaufpreis (>800€ netto) Anlagevermögen dar, das nicht sofort, sondern über die länge der Nutzungsdauer über die Abschreibung als Aufwand verbucht werden kann (§247(2) HGB i.V.m. §6(2) EstG). Das bedeutet, dass du in diesem Fall nicht den gesamten Laptop als Aufwand buchen kannst, sondern lediglich die für den Rest des Jahres anfallende Abschreibung.

Da ein Handy in der Regel weniger als 800€ netto kostet, kann es vollständig als Aufwand über §6 (2) EstG verbucht werden.

Diese Abzüge sind nur möglich, wenn die Gegenstände ausschließlich betrieblich genutzt werden. Werden sie teils privat, teils betrieblich genutzt, kann nur der betrieblich genutzte Anteil angesetzt werden.

. Kann ich nun Nebenkosten der Wohnung,Strom,Wasser,Internet, Kaffee, putzmittel und weitere Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Du ein Arbeitszimmer hast, also einen Raum der nur für den Betrieb genutzt wird. Dann die anteiligen Kosten für den Raum.

Wenn Dein Betrieb nur eine Ecke im Wohn- oder Schlafzimmer ist, dann nicht.

Dann eben nur die Kosten für Internet, Telefon usw.

Leider ist es nur eine 1 Zimmerwohnung. Im Schlaf-wohnbereich werde ich eben das Geschäft betreiben. Es besteht nicht die Möglichkeit, das Zimmer zum Arbeitszimmer umzuwandeln.

Ich kann mir keine größere Wohnung leisten um ein Arbeitszimmer einzurichten.

Denn Ich bin Azubi und werde nebenher durch die Selbstständigkeit Geld verdienen.

Immerhin werde ich Internet, Handykosten absetzen dürfen.

Danke vielmals

Moin Medlu,

klar, du kannst einen Raum als Arbeitszimmer deklarieren und musst nicht einen "gewerblichen Mietvertrag" mit dem Vermieter schliessen.

Wichtig für das Absetzen der Kosten als Betriebsausgaben ist, dass die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer vorliegen, dies ist nicht immer gegeben - daher bitte prüfen. Der Raum muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt werden.

Die Kosten für das Arbeitszimmer sind dann voll absetzbar, da es bei dir den Mittelpunkt deiner Tätigkeit darstellt.
Einrichtungskosten (Schrank, Schreibtisch, Stuhl usw) kannst du ebenso absetzen.

Viel Erfolg bei deiner Selbstständigkeit
Michael

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zunächst bei der Gemeinde anfragen,ob es eine Satzung gibt,die reines Wohnen vorsieht.

In diesem Falle wäre die Erlaubnis von Deinem Vermieter für die Füße.

Schon so manche Arztpraxis,Rechtsanwaltskanzlei oder ein Paketshop mussten geschlossen werden,weil in reinem Wohngebiet per Satzung jedwedes Gewerbe ausgeschlossen ist.

Die Geldbußen sind drakonisch hoch.

In vielen Fällen ist sog,nichtstörendes Gewerbe in einer Mischnutzungsform erlaubt.

Aber unbedingt erkundigen.

Ich würde einen Termin bei einem Steuerberater machen und der soll mal im 1.Jahr

alles einreichen und ggf.gg.ablehnende Anerkennung Widerspruch einlegen.

Hier lohnt oft auch eine Klage.Danach geht es easy,aber die erstmalige Anerkennung eines Gewerbes in Wohnräumen,und deren Höhe kann eine Herausforderung sein.

Das ist so leider nicht richtig.

Für ein reines Homeoffice bedarf es solcher Genehmigungen nicht.

@Petz1900

Diese Abgrenzung konnte ich so nicht erkennen.Ein reines Homeoffice fällt nicht unter erlaubnispflichtiges Gewerbe.Das ist richtig,aber ist es auch tatsächlich so? Kundenverkehr,Beratung.Es kommt eben genau drauf an,was die Fragestellerin für ein Gewerbe anmeldet und betreibt.Ein Homeoffice einer Versicherung ( Innendienst) wäre frei,eine Agentur aber nicht.

@Rutscherlebnis

Von Kundenverkehr hat der TE ja nicht gesprochen, nur Internet, Laptop und Handy. Wenn es dabei bleibt dürfter es kein Problem sein.

Grundsätzlich ist es nur zulässig, ein Gewerbe auszuüben, wenn die Rumlichkeiten auch zur gewerblichen Nutzung ausgewiesen sind. Das Gewerbeamt .. also die Gemeinde, wird da Ärger machen .. Zweckentfremdung von Wohnraum .. dem Finanzamt ist das erst mal egal.

Möglich ist ein Firmensitz an der Wohnadresse nur in Ausnahmefällen, wenn man die Tätigkeit woanders, beim Kundrn, auf Baustellen, auf Reisen ausübt und zuhause nur ein Homeoffice unterhält (und die Kosten steuerlich absetzt)

Ein reines Homeoffice bedarf nicht der Erlaubnis des Gewerbeamts

Wie ich oben erwähnt habe, werde ich an der Wohnadresse ( Firmensitz ) nur online arbeiten. Konkret heißt es dass es keine klassische Firma ist. Gewerbliche Kunden kommen auf keinen Fall in Frage. Alles durch Technik im Internet.

es könnte grenzwertig sein .. Homeoffice ist frei .. " Gewerbe ausüben" nicht. Eindeutig ist es schon nicht legal, wenn Firmenbezeichnung auf dem Klingelschild stehen würde. Auch wenn eine Kunden kommen oder Pakete abgeholt werden.