Kann ich die Mietkosten für die Studentenwohnung meines Sohnes von der Steuer absetzen?
Unser Sohn studiert in einer anderen Stadt und aus diesem Grund haben wir dort eine Wohnung gemietet. Da er kein Einkommen hat und auch kein Bafög bekommt, unterstützen wir ihn finanziell und zahlen seine Miete. Was kann ich davon von der Steuer absetzen? Sicher nicht das Kindergeld, welches er bekommt, das ist schon klar. Aber kann ich die Unterstützung oder die Kosten für die ietwohnugn absetzen? Kann ich die Semestergebühren geltend machen?
5 Antworten
Du kannst die Kosten leider nicht absetzen. Da du Kindergeld bekommst, hast du zusätzlich nur noch Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro / Jahr. Damit sind die Kosten der auswärtigen Unterbringung abgegolten. Nur wenn du keinen Kindergeldanspruch hättest, könntest du den Unterhalt im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzen.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14192.xhtml?currentModule=home
Vielen Dank euch allen :-)))
Nein, natürlich nicht. Es gibt nur läppische Freibeträge und das wars.
Das Kind und die Eltern mögen prüfen, ob elternunabhängige Vorausleistungen prickelnd sind. Das Kind bekommt den Höchstsatz und ein etwaiger Unterhalt wird später vom Amt vor Ort geprüft. Berücksichtigt werden dann nicht die geringen Freiberträge nach BAföG, sondern die tatsächlichen Aufwendungen nach dem BGB. Also die vollen Aufwendungen für KV, Rente, etc. werden in Abzug gebracht.
Das Kind selbst kann diese Aufwendungen aber auch "ansparen" über eine Erklärung zur Einkommensteuer und nach spätestens vier Jahren, wenn ich richtig gelesen habe, mit seinen Einkünften verrechnen. Es gibt hierzu aktuell neue Verfahren.
Viel Glück.
wohnung und unterhaltskosten kannst du geltend machen.
nein.nur schulgeld kannst du nicht absetzen(ist bei mir der fall)privatschule.
dank dir, dann will ich mal weiter mit meiner steuererklärung kämpfen :-(
Mietkosten kannst du auf jeden fall absetzen! Unterhaltskosten bin ich mir nicht sicher...frag einfach beim Finanzamt nach!
klar.unterhaltskosten.
aber ich hab doch Kindergeldanspruch und bekomm auch den ausbildungsfreibetrag für eine berufliche erstausbildung. scließt sich das nicht aus?
aber ich hab doch Kindergeldanspruch und bekomm auch den ausbildungsfreibetrag für eine berufliche erstausbildung. scließt sich das nicht aus?