Steuerliche Absetzbarkeit von Parkkosten während des Studiums

4 Antworten

Wenn das nebenberufliche Studium eine Fortbildung darstellt, dann sind die Kosten dafür als Werbungskosten absetzbar. Die Fahrten zur Uni sind Dienstreisen, d.h. pro gefahrenen km kannst du 30 Cent ansetzen (nicht nur einf. Entferung). Die Parkgebühren sind als Reisenebenkosten ansetzbar.

0,30 € / Km oder tatsächliche Kfz-Kosten (was eben steuerlich sinnvoller ist)...

Ansonsten richtig und gut dargestellt!

Hast Du überhaupt ein Einkommen, zahlst Du Steuern, ist die FAhrt zur Uni für das Einkommen nötig? Sonst kannst Du eh nix absetzen. Und in der Km-Pauschale ist auch das Parken mit drin, wenn Du mehr absetzen willst, musst Du die Kosten nachweisen, was aber recht aufwendig ist.

Ich schrieb ja schon nebenberufliches Studium heisst Einkommen ist vorhanden. Einkommen rund 32TEur Studium 3600€ im Jahr. Der Weg zur Uni ist für das Einkommen nicht zwingend notwendig aber ich glaube das ist nicht entscheidend oder?

Also während meiner Berufsausbildung bin ich auch mit dem Auto zur Arbeit gefahren hatte einen Parkausweis, den ich selbst bezahlen musste. Den hab ich auch von der Steuer abgesetzt. (weiß jetz nicht ob des für's Studium auch gilt, aber man kann's ja vl. mal versuchen)

Check das mal: Zeile 46, Sonderausgaben, gemäß §10, Abs.1 Nr. 7 EStG