überschriebene nicht selbstgenutzte Wohnung /Was kann ich von der Steuer absetzen

2 Antworten

Bei einer Schenkung mit Auflage, dass der Schenker die Wohnung unentgeltlich nutz, als lebenslängliches unetgeltliches Wohnrecht (Nießbrauch), besteht kein Werbungskostenabzug beim Vermieter. Nur wenn der Vermieter Anschaffungskosten hat und entgeltlich vermietet, kann er Werbungskosten in Abzug bringen. Da wäre es wohl günstiger gewesen, vor Vertragsabschluss steuerlichen Rat ein zu holen. Dieser Fehler wird gern gemacht, dass Vermögen unentgeltlich übertragen wird.

wenn die Wohnung normal vermietet wird den Wertverlust 2% und die Kosten minus der Miete. Wenn man keine "Gewinn Absicht" hat kann man gar nichts absetzen. Daher hätte es steuerlich bessere Lösungen gegeben.