Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: 1200 € pro Wohnung oder pro Haushalt?

7 Antworten

Kann jemand Licht in's Dunkel bringen? Meine WISO Steuersoftware hilft da nicht wirklich weiter.

Ja ein Steuerberater. Unser Steuerberater kostet etwas über 200 € im Jahr und zumindest einmal sollte man sich ihn leisten damit man weiß was alles absetzbar ist.

Wir sind schon seit vielen Jahren beim Steuerberater und können ihn auch zwischendurch anrufen und bestimmte Sachen fragen und er gibt uns kostenlos Auskunft.

Laut §35a EStG geht es nicht nach Wohnung oder Haushalt, sondern pro Steuerpflichtigem. Da euch die Wohnungen gemeinsam gehören, entstehen die Kosten also auch für gemeinsam. Höchstbetrag sind also 1200.
Anders wäre es, wenn die eine Etage dir gehören würde, und die andere Deiner Partnerin. Dann wäre es getrennt abziehbar.

Hey,

dem Gesetzgeber ist es egal, wie viele Wohnungen du "hast". Wenn ihr beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werdet dann gilt für euch der Höchstbetrag von 1.200.-€. Es sind von den Handwerkerrechnungen allerdings nur 20% abziehbar und das auch nur von den Lohnkosten..nicht vom Material! Du musst also 6.000,-€  an Lohnkosten haben, um auf die 1.200.-€ Steuerermäßigung zu kommen. 

Wenn ihr getrennt veranlagt werdet, könnt ihr beide den Höchstbetrag in Anspruch nehmen..also du und deine Partnerin..

Die max. 6.000€ abziehbare Lohnkosten (1.200€ ist die max. steuerliche Auswirkung) der Handwerker gelten für den Haushalt. Wenn Wohnungen zusammengelegt/verbunden werden und Ihr nicht 2 separate Haushalte führt, wird halt eine große Wohnung draus.

Ich kenne ein Rentnerpaar, das 2 Wohnungen in einem Haus hat. Dazwischen liegt aber der Hausflur. Die können dann doppelt absahnen.

Kleiner Extra-Tipp: Wenn Ihr nicht verheiratet seid, aber in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, müsst Ihr den Betrag nicht 50:50 verteilen. Falls einer von beiden keine Einkünfte hat oder eh seine kompletten Steuern wieder bekommt, kann der/die andere die vollen Handwerkerkosten bei sich angeben.

Da hilft ein Blick in das Gesetz.

Da hat nämlich der Gesetzgeber in seiner grenzenlosen Güte durch seine Formulierung geholfen.

Dort steht nämlich etwas über die Aufwendungen des Steuerpflichtigen und nicht über die Aufwendungen je Wohnung.