Wohnung mit Geld vom Jobcenter / Wohnberechtigungsschein?

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http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/ U25-Regelung:


Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz IV-Empfänger besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung (SGBII § 22 Abs. 2a). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Verbleib in der elterlichen Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist. Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten übernommen.

Gravierende soziale Gründe, die das Zusammenleben im elterlichen Haushalt unzumutbar machen, ein Umzug aus beruflichen Gründen oder sonstige schwerwiegende Gründe können zu einer Ausnahme führen. Ausschlaggebend ist dabei, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung vor dem Auszug beim zuständigen Jobcenter gestellt werden muss.

Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihr volljähriges Kind weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu lassen. Denn laut BSG endet mit der Volljährigkeit des Kindes die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht. Eltern haben demnach die Möglichkeit, ihr volljähriges Kind – ob im Guten oder Bösen - zum Auszug zu zwingen.

Dann greift die sogenannte Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3
SGB II, nach der dem Kind, auch wenn es unter 25 Jahre alt ist, der
volle Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie deren Kostenübernahme und
der Regelsatz für Alleinstehende zu steht.



chayenne2703 
Fragesteller
 18.10.2016, 12:07

Also heißt das, wenn die Eltern sie rauswerfen (was sie getan haben, sie wohnt übergangsweise bei mir, ist aber auch keine Dauerlösung) dass sie dann einen Anspruch darauf hat ?

toomuchtrouble  18.10.2016, 12:21
@chayenne2703

Jetzt ist Kommunikation mit den Behörden angesagt. Deine Freundin geht sofort zum Jobcenter und erklärt, dass sie wohnungslos ist, weil die Eltern sie hinausgeworfen haben. Sofern noch Kommunikation besteht, sollten die Eltern die Gelegenheit haben, das auch sofort zu tun. Es besteht ja eine Bedarfsgemeinschaft und es wäre blöd, wenn die Eltern und Deine Freundin Stress bekommen.

Danach geht sie zum Wohnungsamt oder wo immer in Eurer Stadt die Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden und beantragt einserseits den WBS, der Ihr aber vermutlich nichts bringt und andererseits muss sie als Härtefall (wegen Obdachlosigkeit/Wohnungsverlust) anerkannt werden, um bei der städtischen Wohnungsvergabe bevorzugt zu werden.

Die notwendigen Unterlagen (Antrag auf Wohnungsvermittlung / Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines, Anlage 2 - Einkommenserklärung Anlage W - Wohnungssuche) sollte sie sich vorab herunterladen und sorgfältig ausfüllen. Wenn sie das überfordert, gibt es in vielen Städten mittlerweile Erwerbslosenzentren oder Freiwilligendienste, die in solchen Angelegenheiten unterstützen oder bei Behördengängen begleiten.


chayenne2703 
Fragesteller
 18.10.2016, 15:43
@toomuchtrouble

Danke für ausführlichen Antworten :) Wir werden das mal genau so befolgen. Vielen dank :)

Sie hat doch eine Wohnung! Wenn sie mit ihren Eltern nicht auskommt, dann sollte sie sich schnellstens eine Arbeit suchen, Geld verdienen und dann ausziehen! Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Steuerzahler dies finanzieren sollte! Mit 23 Jahren wird sie wohl in der Lage sein, eine Arbeit zu finden.

chayenne2703 
Fragesteller
 18.10.2016, 12:05

Super hilfreich !! Danke ..

Einen Wohnberechtigungsschein kann sie auch so beantragen. Allerdings kann sie im Prinzip nur mit vorheriger Kostenzusage des JC einen Mietvertrag unterschreiben.

U25: Kein Hartz IV bei Auszug ohne vorherige Zusage - HartzIV.org

www.hartziv.org/.../20121115-u25-kein-hartz-iv-bei-auszug-ohne-vorherige-zusage....
chayenne2703 
Fragesteller
 18.10.2016, 12:04

Also sagen wir mal, der WBS wird genehmigt. Sie sucht sich eine Wohnung & sobald sie eine gefunden hat muss sie damit zum Jobcenter, ob die das zahlen oder nicht?

wilees  18.10.2016, 12:15
@chayenne2703

So ist wohl der Weg. Allerdings sollte sie sich vielleicht schon im Vorfeld vom JC beraten lassen unter welchen Umständen sie ob ihrer persönlichen Situation ausziehen kann. Auch zum Thema Ausbildung sollte sie sich bitte noch einmal beim AA / JC beraten lassen.

wieso sollte sie eine eigene wohnung bekommen auf staatskosten bekommen? sie ist doch gut untergebracht, dort, wo sie ist.

wieso sucht sie sich keine arbeit? kann in dem alter doch nicht so schwer sein?

chayenne2703 
Fragesteller
 18.10.2016, 12:03

Wow, mal wieder die Beste Antwort des Tages.

Sie arbeitet mal hier mal da, da sie aber keine Ausbildung hat, hat sie keinen "festen Job".  Beispiel:
Sie machte bei Rossmann ein Praktikum mit der Aussicht auf eine Ausbildung. Sie hat aber nur den Hauptschulabschluss. Nach 3 Monaten Praktikum wurde sie dann rausgeworfen, weil eine Fachabiturientin kam, die dann eben über sie gestellt wurde. So ist das einfach !! Hast du keinen vernünftigen Abschluss & keine vernünftige Ausbildung kannst du das alles vergessen.

 

Ich bin 19 & ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte - ich weiß selbst dass sie sich besser eine Arbeit suchen wurde. Und nein, ihre Mutter ist das letzte, da ist sie nicht gut aufgehoben.

 

Genug gerechtfertigt für heute, ich wollte nur eine Antwort.

Saisonarbeiter3  18.10.2016, 12:04
@chayenne2703

Hast du keinen vernünftigen Abschluss & keine vernünftige Ausbildung kannst du das alles vergessen.



quatsch!


schuld sind immer die anderen, gell?

chayenne2703 
Fragesteller
 18.10.2016, 12:11
@Saisonarbeiter3

Habe ich das gesagt ? Nein. Und es ist nicht quatsch. Wenn man heutzutage keinen guten Abschluss hat ist es so schwer jemanden zu finden der einen einstellt. Natürlich ist sie das selber Schuld. Sie hat mit 22 gerade mal ihren Hauptschulabschluss auf der Abendschule nachgeholt. Mit 22 bin ich schon fast 4 Jahre ausgelernte Angestellte. Ich habe mit 15 meinen Abschluss gemacht & danach die Lehre angefangen. Hätte sie auch so haben können... aber nur weil sie das selber schuld ist, heißt das doch nicht, dass sie kein Recht auf eine eigene Wohnung hat !!

Saisonarbeiter3  18.10.2016, 12:23
@chayenne2703

dass sie kein Recht auf eine eigene Wohnung hat !!

es ist müssig dir zu schreiben. du bist beratungsresistent!

als ReNo hättest du eigentlich in der lage sein müssen, deiner freundin selbst die nötigen infos zu beschaffen, statt  - vermutlich in deiner arbeitszeit - hier zu fragen.............

toomuchtrouble  18.10.2016, 12:25
@chayenne2703

Tu Dir den Gefallen und hör auf, Dich vor solchen Typen zu rechtfertigen.

chayenne2703 
Fragesteller
 22.10.2016, 14:37
@toomuchtrouble

Recht hast du toomuchtrouble ☺